AGB & Datenschutzerklärung
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsschluss
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für alle Vertragsverhältnisse über Touristikleistungen, die durch Spanien-Aktiv selbst erbracht werden, insbesondere durch Spanien-Aktiv veranstaltete Reisen. Bei den auf unserer Webseite eindeutig gekennzeichneten Leistungen anderer Anbieter treten wir ausschließlich als Reisevermittler auf. Auf das zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter geschlossene Vertragsverhältnis finden die ARB des Anbieters Anwendung, auf die wir im Rahmen des Angebotstextes hinweisen. Auf den mit der bestätigten Buchung einer vermittelten Touristikleistung zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv abgeschlossenen Reisevermittlungsvertrag finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung Anwendung.
1.2. Die auf der Webseite oder in sonstigen Publikationen von Spanien-Aktiv dargestellten Leistungen stellen kein Angebot von Spanien-Aktiv zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der beworbenen Leistung, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der jeweiligen Touristikleistung abzugeben.
1.3. Die Angebotsabgabe durch den Kunden bedarf keiner besonderen Form. U.a. steht Ihnen die Nutzung unseres Online-Anmeldeformulars zur Verfügung. Bei Verwendung dieses Formulars geben Sie nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten durch Anklicken des Button „Anfrage absenden“ eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Buchung der im Anmeldeformular aufgeführten Leistungen ab. Auf Ihre Anfrage hin übersenden wir postalisch oder auf elektronischem Weg ein entsprechendes Angebot über die angefragten Leistungen oder bieten Ihnen, für den Fall dass die angefragten Leistungen nicht verfügbar sein sollten, vergleichbare Leistungen an. An dieses Angebot ist Spanien-Aktiv zehn Tage gebunden, soweit das Angebot keine abweichende Bindungsfrist aufweist. Nach Angebotsannahme durch den Kunden, die telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen kann, übersenden wir Ihnen eine Reisebestätigung.
1.4. Unabhängig von der Form der Angebotsabgabe ist der Kunde an sein Angebot für 10 Tage gebunden. Innerhalb dieses Zeitrahmens erklärt Spanien-Aktiv die Annahme des durch den Kunden abgegebenen Angebots durch postalische oder elektronische Übersendung einer Reisebestätigung, oder gibt gegenüber dem Kunden ein neues Vertragsangebot ab, an das Spanien-Aktiv ebenfalls zehn Tage gebunden ist, soweit das Angebot keine abweichende Bindungsfrist aufweist.
§ 2 Leistungen
1.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Touristikleistungen richtet sich ausschließlich nach den für uns verbindlichen Angebotstexten der jeweiligen Reise auf unserer Webseite und aus der Reisebestätigung. Spanien-Aktiv behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde sofort informiert wird.
1.2. Änderungen oder Abweichungen des Reisevertrags oder einzelner Teilleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Spanien-Aktiv nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
1.3. Eine nach Ziffer 1.2. zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilen wir dem Kunden unverzüglich mit, nachdem wir vom Grund der Änderung Kenntnis erlangt haben.
1.4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit Spanien-Aktiv in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung über die Leistungsänderung gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen.
1.5. Tritt der Reisende aufgrund der Leistungsänderung vom Reisevertrag zurück und nimmt keine Ersatzleistung in Anspruch, werden bis dahin auf den Reisepreis geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
§ 3 Preisänderungen
1.1. Spanien-Aktiv behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren zu ändern.
1.2. Die Änderung des Preises bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, folgt nachstehenden Berechnungsgrundlagen: Erfolgt die Erhöhung sitzplatzbezogen, sind wir berechtigt, den Erhöhungsbetrag auf den Reisepreis aufzuschlagen. Werden die erhöhten Kosten für das gesamte Beförderungsmittel durch das Beförderungsunternehmen geltend gemacht, wird der Erhöhungsbetrag durch die Anzahl der Sitzplätze geteilt und der anteilige Betrag auf den Reisepreis aufgeschlagen. Bei der Erhöhung von Abgaben, wie Flughafen- oder Hafengebühren nach Vertragsschluss kann der anteilige Betrag auf den Reisepreis aufgeschlagen werden.
1.3. Eine Preisänderung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Zulässige Preiserhöhungen hat der Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis über den Grund der Erhöhung dem Kunden mitzuteilen.
1.4. Bei einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtreisepreises ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit Spanien-Aktiv in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung über die Preisänderung gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen.
1.5. Tritt der Reisende aufgrund der Preisänderung vom Reisevertrag zurück und nimmt keine Ersatzleistung in Anspruch, werden bis dahin auf den Reisepreis geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
§ 4 Pass,- Visa,- und Gesundheitsbestimmungen
1.1. Angaben von Spanien-Aktiv zu den geltenden Einreise-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiseziels sind zu beachten. Die Beschaffung eventuell notwendiger Einreise- oder Gesundheitsdokumente obliegt allein dem Kunden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, haftet Spanien-Aktiv nicht, es sein denn die Nichtbeachtung ist auf eine schuldhafte Falschinformation durch Spanien-Aktiv zurückzuführen.
1.2. Bei den Angaben nach Ziffer 1.2. auf unserer Webseite gehen wir davon aus, dass der Kunde und etwaige Mitreisende deutsche Staatsbürger sind.
1.3. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Verpflichtung unsererseits zur Beschaffung von Visa oder sonstiger Reisedokumente. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung sind wir berechtigt, den entstandenen Aufwand gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen. Unsere Haftung für die rechtzeitige Beschaffung solcher Dokumente ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 5 Zahlungen
1.1. Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis sind erst nach Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Vor Übergabe des Sicherungsscheines sind wir weder berechtigt, Zahlungen des Kunden zu fordern, noch solche Zahlungen anzunehmen.
1.2. Ziffer 1.1. gilt nicht, wenn die gebuchte die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.
1.3. Der Sicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Reisebestätigung postalisch oder in elektronischer Form übermittelt. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zu leisten.
1.4. Der restliche Betrag ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Übergabe der vollständigen, für die Inanspruchnahme der gebuchten Touristikleistungen notwendigen Reiseunterlagen, wie Hotelgutscheine oder Beförderungsscheine zu leisten, soweit die Durchführung der Reise bestätigt und eine Absage nach § 6 Ziffer 1.1. nicht mehr möglich ist. Die genauen Zahlungstermine ergeben sich aus der Reisebestätigung. Nutzt der Kunde zur Zahlung des Reisepreises das Lastschriftverfahren oder die Zahlung mittels Kreditkarte, richtet sich der Zeitpunkt der Abbuchungen nach den in der Reisebestätigung angegebenen Zahlungsterminen.
1.5. Die Zahlung des Reisepreises ist mittels Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder gegen Rechnung möglich. Die gewünschte Zahlungsweise kann bereits bei der Buchung angegeben werden. Bei der Zahlung gegen Rechnung gilt die Reisebetätigung als Rechnung. Auf die für die Zahlung mittels Kreditkarte gegebenenfalls anfallenden Gebühren wird im Buchungsvorgang hingewiesen. Soweit solche Gebühren anfallen, werden diese in der Reisebestätigung separat aufgeführt.
§ 6 Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen
1.1. Bei den ausdrücklich im Angebotstext als Gruppenreisen bezeichneten Reisen behalten wir uns vor, die Reise bei Nichterreichen der im Angebotstext ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen und von dem mit dem Kunden geschlossenen Reisevertrag zurückzutreten. Auf diese Rücktrittsfrist wird ebenfalls im jeweiligen Angebotstext ausdrücklich hingewiesen.
1.2. Im Falle eines Rücktritts wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl werden die bis zur Rücktrittserklärung durch den Kunden geleisteten Beträge vollständig zurückerstattet.
1.3. Im Falle der Absage der Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit Spanien-Aktiv in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Reiseabsage gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen.
§ 7 Rücktritt des Kunden / Entschädigung
1.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
1.2. Im Falle eines Rücktritts des Kunden vor Reisebeginn hat der Kunde eine pauschale Entschädigung nach Ziffer 1.3. zu leisten, die der Höhe nach vom Reisepreis und dem Zeitpunkt des Rücktritts abhängt. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Spanien-Aktiv. Der Nichtantritt der Reise ist einem Rücktritt des Kunden gleichgestellt.
1.3. Die im Rücktrittsfall zu leistende, pauschale Entschädigung ist wie folgt gestaffelt: bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 14.-07. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 06.-04. Tag vor Reisebeginn 70 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt ab dem 03. Tag vor Reisebeginn 90 % des Gesamtreisepreises.
1.4. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Spanien-Aktiv durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geltend gemachte Pauschale. 1.3.Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Entsprechende Versicherungen können bei der Buchung über unser Partnerunternehmen, die Hanse Merkur Reiseversicherungs AG, abgeschlossen werden.
§ 8 Höhere Gewalt
1.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt, den Reisevertrag auch einseitig gemäß § 651 j BGB zu kündigen.
1.2. Ist die Rückbeförderung Bestandteil der aufgrund höherer Gewalt gekündigten Reise, so bleibt Spanien-Aktiv auch nach Kündigung zur Rückbeförderung verpflichtet. Im Übrigen richten sich die wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner nach Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 j Abs. 2 i.V.m. 651 e Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 BGB.
§ 9 Kündigung wegen Pflichtverletzung des Reisenden
1.1. Bei Gruppen- und Einzelreisen kann Spanien-Aktiv den Reisevertrag fristlos kündigen wenn der Reisende trotz einer vorherigen Abmahnung die Durchführung der Reise in einem Umfang beeinträchtigt, dass den anderen Teilnehmern und/oder auch Spanien-Aktiv die Fortsetzung der Reise nicht zugemutet werden kann. Sachlich begründeten Anweisungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten, insbesondere soweit diese für eine vertragsgemäße und sichere Durchführung der Reise notwendig sind.
1.2. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Reisenden ist Spanien-Aktiv auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen.
1.3. Bei einer durch den Reisenden verschuldeten Kündigung des Reisevertrags steht Spanien-Aktiv der vereinbarte Gesamtreisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und der anderweitigen Verwertung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Ersatzreisende / Umbuchungen
1.1. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle eine andere Person an der Reise teilnimmt und damit in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt, sofern der Ersatzreisende den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
1.2. Für die im Zusammenhang mit der Umbuchung auf den Ersatzreisenden anfallenden Mehrkosten, erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 €, wobei dem Kunde ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, dass Spanien-Aktiv im Zusammenhang mit der Umbuchung keine, oder geringere Kosten entstanden sind, als die geltend gemachte Pauschale.
1.3. Soweit seitens unserer Vertragspartner (z.Bsp. Hotels, Fluggesellschaften und andere Beförderungsunternehmen) für die Umbuchung auf den Ersatzreisenden Gebühren erhoben werden, sind diese durch den Reisenden zu tragen.
1.4. Der Kunde und der Ersatzreisende haften gegenüber Spanien-Aktiv als Gesamtschuldner für den Gesamtreisepreis und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 1.2. und 1.3..
§ 11 Gewährleistung
1.1. Entspricht die Reise nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, so hat der Kunde einen Anspruch auf Abhilfe durch den Reiseveranstalter. Die Abhilfe kann durch Beseitigung des Mangels oder die Erbringung einer mindestens gleichwertigen Ersatzleistung erfolgen.
1.2. Der Kunde kann für den Zeitraum, während dem die Reise nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht, den Reisepreis mindern. Das Recht zur Minderung besteht nicht, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Reisemangel unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung, oder – sofern die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder nicht vorhanden ist – bei Spanien-Aktiv anzuzeigen.
1.3. Kommt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung zur Abhilfe nach angemessener Fristsetzung durch den Reisenden nicht nach, so ist der Reisende berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen und die hierfür notwendigen Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Einer Fristsetzung für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn aufgrund eines besonderen Interesses des Reisenden sofortige Abhilfe geboten ist oder der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert. Eine Verweigerung der Abhilfe ist möglich, wenn diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand des Reiseveranstalters verbunden ist.
1.4. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise wegen eines Mangels kann der Reisende den Reisevertrag kündigen, wenn er dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat und der Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist nicht abhilft. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
1.5. Wird der Reisevertrag nach Maßgabe von Ziffer 1.4. gekündigt, richten sich die Ansprüche des Reiseveranstalters nach § 651e Abs. 3 BGB. Danach verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen, die sich in der Höhe nach §§ 651 e Abs. 3 i.V.m. 638 Abs. 3 BGB richtet. Eine Entschädigung kann nicht verlangt werden, soweit der Kunde nach Aufhebung des Vertrages an der Erbringung der Leistungen kein Interesse hat.
1.6. Der Reiseveranstalter ist nach Kündigung des Vertrages verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern und die hierdurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten zu tragen.
1.7. Unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung des Reisevertrages kann der Reisende Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Spanien-Aktiv nicht zu vertreten hat.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1.1. Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung von Spanien-Aktiv aus dem Vertragsverhältnis auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a)soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b)soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
1.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
1.3. Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die keine Körperschäden darstellen und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Spanien-Aktiv bis zu einem Betrag von 4.200,00 €. Übersteigt der dreifache Reisepreises diesen Betrag, so ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
§ 13 Ausschlussfrist / Verjährung
1.1. Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Reiseleistung nach §§ 651 c bis 651 f BGB sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen. Wir empfehlen hierfür die Schriftform. Eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen ist nur dann möglich, wenn die Frist schuldlos versäumt wurde.
1.2. Ansprüche des Kunden nach Ziffer 1.1. verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, soweit kein Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden vorliegt.
1.3. Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, ebenso für Schäden, die durch Spanien-Aktiv grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. § 14 Informationen zur befördernden Fluggesellschaft Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 2111 / 2005 sind wir verpflichtet, den Kunden bereits bei der Buchung darüber zu informieren, welche Fluggesellschaft die mit der Reise gebuchten Beförderungsleitungen durchführt. Soweit die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, teilen wir dem Kunden mit, welche Fluggesellschaft voraussichtlich die Beförderung durchführen wird. Steht die befördernde Fluggesellschaft fest, informieren wir den Kunden entsprechend. Ebenso informieren wir den Kunden, wenn es zu einem Wechsel der angegebenen Fluggesellschaft kommt.
§ 15 Speicherung von Daten
1.1. Der Vertragstext und die bei der Buchung angegebenen Daten des Kunden werden durch uns in dem Umfang gespeichert und an Dritte in dem Umfang weitergeleitet, wie dies für des Reisevertrages und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig ist. Der Kunde kann den Vertragstext ausschließlich während des Buchungsvorgangs abspeichern.
1.2. Wir möchten Sie auch künftig über unsere aktuellen Reiseangebote informieren. Einer diesbezüglichen Verwendung ihrer Personenbezogenen Daten können Sie bei Verwendung unseres Online-Buchungsystems zustimmen bzw. dieser widersprechen. Wird die Buchung nicht auf elektronischem Weg geschlossen, gehen wir von Ihrem Einverständnis zur Übermittlung solcher Informationen aus, sofern für uns nicht bereits aus anderen Gründen ersichtlich ist, dass Sie die Zusendung solcher Informationen nicht wünschen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer entsprechenden Nutzung Ihrer Daten durch Spanien-Aktiv zu widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte an die unten genannte Adresse. Im übrigen behandeln wir Ihre Daten vertraulich, entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 16 Schlussvorschriften
1.1. Vertragssprache ist Deutsch.
1.2. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.3. Für Rechtsstreitigkeiten, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, oder die sich gegen Personen richten, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Dresden.
1.4. Die Bestimmungen unter Ziffer 1.1. – 1.4. finden keine Anwendung, insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv anzuwenden sind, zugunsten des Kunden abweichende Vorschriften ergeben oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.