AGB
Guide AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
§ 3 Zahlung
§ 4 Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
§ 6 Widerrufsrecht
§ 7 Haftung
§ 8 Gewährleistung/Schadensersatz
§ 9 Mitwirkungspflicht
§10 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen [„AGB“] enthalten die zwischen
Ihnen [„Teilnehmer“] und
Abenteuer- und Aktivurlaub
Inhaber Ralf Zilles
Mühlenweg 6
56290 Mörsdorf
E-Mail: info@abenteuer-und-aktivurlaub.de
[„Veranstalter“] ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch
schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende
AGB der Teilnehmer werden nicht anerkannt.
2. Die Leistungsangebote von dem Veranstalter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Teilnehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
werden hiermit widersprochen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Der Vertrag kommt zustande mit Abenteuer- und Aktivurlaub, Inhaber Ralf Zilles,
Mühlenweg 6, 56290 Mörsdorf.
3. Die Darstellung des Leistungsspektrums auf der Homepage,
www.abenteuer-und-aktivurlaub.de, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung. Irrtümer vorbehalten.
Durch das Ausfüllen und das daran anschließende Absenden des Online-
Buchungsformulars gibt der Teilnehmer eine verbindliche Bestellung ab. In diesem
Fall schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang der Buchung bei Ihnen bestätigt
und deren Einzelheiten aufführt (Eingangsbestätigung). Die Eingansbestätigung stellt
keine Annahme Ihrer Buchung dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre
Buchung bei Abenteuer- und Aktivurlaub eingegangen ist.
Der Vertrag kommt zustande durch die separate Auftragsbestätigung, die wir Ihnen
per E-Mail oder Post zusenden.
Sollte Sie binnen zwei Wochen keine Auftragsbestätigung erhalten, sind Sie nicht
mehr an Ihre Buchung gebunden.
4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus dem auf der
Homepage, www.abenteuer-und-aktivurlaub.de, dargestellten Angebot und der entsprechenden Auftragsbestätigung.
5. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
6. Bei Firmenveranstaltungen wird ein Eventvertag(Dienstleistungsvertrag) aufgesetzt den beide Parteien(Auftraggeber, Veranstalter) zu unterzeichnen haben.
§ 3 Zahlung
1. Mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung wird dem Teilnehmer die jeweilige verbindliche Bestellung per Deposit(Anzahlung)zu 50% des Reisepreises in Rechnung gestellt. Bei Bestellungen unter 150,- EURO werden 100% in Rechnung gestellt.
2. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Tourbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu
leisten.
3. Bei Firmenveranstaltungen wird entsprechend der Vorleistungen und Aufwendungen ein Deposit in Rechnung gestellt.
§ 4 Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren
Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen
wird der Teilnehmer unverzüglich unterrichtet und ihm mit einer Erklärungsfrist von
zehn alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern
die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
2. Bis zu Tourbeginn kann der Teilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter
durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Hierdurch fällt ein Bearbeitungsentgelt
in Höhe von 25,00 € pro Person an.
3. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der
Veranstalter berechtigt, die Tour bis zwei Wochen vor Tourbeginn abzusagen. Ein
bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurück treten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Tournummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Tourunterlagen zurück zu reichen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen des durch die anderweitige Verwendung der Tour gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Tourteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf Sie anfallenden Preises wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Tourbeginn 30 Prozent, mindestens 25,00 €,
bis zum 15. Tag vor Tourbeginn 60 Prozent, danach 80 Prozent des Tourpreises,
am Tag der der Tour, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Tourbeginn 90 Prozent.
§ 6 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht :
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2, 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Abenteuer- und Aktivurlaub
Inhaber Ralf Zilles
Mühlenweg 6
56290 Mörsdorf
E-Mail: info@abenteuer-und-aktivurlaub.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ihr Abenteuer- und Aktivurlaub, Inhaber Ralf Zilles
§ 7 Haftung
1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Soweit die Haftung von des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
3. Vor Tourbeginn ist von jedem Teilnehmer ein Haftungsausschluss gegenüber dem Veranstalter zu unterzeichnen.
§ 8 Gewährleistung/Schadensersatz
1. Wird die Tour in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer
den Tourpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig,
wenn der Veranstalter eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von Abenteuer- und Aktivurlaub verweigert wird oder wenn die Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt
ist. Darüber hinaus kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der
Regel jedoch nur dann, wenn der Tourmangel so erheblich ist, dass eine Minderung
des Tourpreises von mindestens 50 Prozent gerechtfertigt ist.
2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche
des Teilnehmers aus Anlass der Tour, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte -
auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung
von Ansprüchen anderer Teilnehmer im eigenen Namen ausgeschlossen.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu
geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften