AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma Outdoordirekt, Inh.: Christian Zicke, Lötschenweg 26, 47906 Kempen (im folgenden Outdoordirekt) und Ihnen als Veranstaltungsteilnehmer zustande kommt.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich, per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen und stellt ein vier Wochen gültiges, verbindliches Angebot des Veranstaltungsteilnehmers dar. Diese Anmeldung muss über ein Buchungsformular (online oder per Post oder per Mail) erfolgen. Auch formlose Buchungen werden anerkannt, sobald Sie von Outdoordirekt schriftlich oder mündlich bestätigt wurden.
Outdoordirekt nimmt die Buchung in Form einer Buchungsbestätigung an. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Veranstaltungsteilnehmer in aller Regel eine schriftliche Buchungsbestätigung und weitere Reiseunterlagen. Weicht die Buchungsbestätigung allerdings vom Angebot des Veranstaltungsteilnehmers ab, so ist dies ein 10 Tage gültiges Angebot der Firma Outdoordirekt und kann durch Zahlung der Anzahlung angenommen werden.
Werden in einer Anmeldung mehrere Teilnehmer mit angemeldet, so haftet der Anmeldende für alle Verpflichtungen dieser, wenn er diese Verpflichtung durch eine getrennte Erklärung übernimmt.
Unsere Preise sind immer mit einem Zusatz verbunden (pro Gruppe, pro Person bzw. pro Veranstaltungsdauer, pro Tag). Dieser variiert je nach Veranstaltung und ist aus den Prospekten bzw. dem Angebot der Firma Outdoordirekt zu entnehmen. Altersabhängige Vergünstigungen beziehen sich immer auf das vollendete Lebensjahr.
Zahlungsbedingungen
Inlandsveranstaltungen: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist die Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen fällig.
Auslandsreisen: Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 25% des gesamten Veranstaltungspreises zu entrichten. Der Restbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Die Zahlung muss per Überweisung (Christian Zicke; Konto Nr.: 248336; Sparkasse Krefeld; BLZ 320 500 00) beglichen werden. Dabei ist der Teilnehmername und die Rechnungsnummer anzugeben.
Sollte der Restbetrag nicht rechtzeitig auf dem Konto eingegangen sein, kann nach einmaliger Mahnung und Fristsetzung der Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird der Teilnehmer mit Rücktrittskosten (siehe 3 a)) belastet.
Bei Buchungen, die 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach der Buchungsbestätigung fällig.
Bei in Anspruchnahme des Frühzahlerrabattes muss der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserstellung bei Outdoordirekt gutgeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Frühzahlerrabatt aberkannt und die Differenz dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Rücktritt und Umbuchung des Teilnehmers
Der Veranstaltungsteilnehmer kann jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Dieses muss immer schriftlich erledigt werden. Die dabei anfallenden Stornokosten berechnen sich wie folgt:
Nach eingegangener Buchung bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Gesamtreisekosten, mind. 25,- Euro
bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Gesamtreisekosten,
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Gesamtreisekosten,
bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Gesamtreisekosten,
bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Gesamtreisekosten,
am Anreisetag oder später 100 % der Gesamtreisekosten.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollten Leistungen infolge Krankheit, vorzeitiger Abreise oder anderen von Outdoordirekt nicht vertretbaren Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Ersparte Aufwendungen, die Outdoordirekt von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den Veranstaltungsteilnehmer zurückgezahlt.
Rücktritt und Kündigung durch Outdoordirekt
Störung während der Veranstaltung: Eine Veranstaltung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Veranstaltungsteilnehmer den Ablauf der Veranstaltung auch nach einer Abmahnung noch weiterhin erheblich stört. Ein sofortiger Ausschluss ist auch möglich, wenn der Veranstaltungsteilnehmer die Gruppe gefährdet oder sich nicht an klare Anweisungen des Veranstaltungsbegleiters hält. Dabei behält Outdoordirekt das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung. Eingesparte Aufwendungen, gutgeschriebene Leistungen von Fremdanbietern oder Vorteile, die aus dieser Veranstaltung gezogen wurden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer gutgeschrieben.
Mindestteilnehmerzahl: Wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird, so kann Outdoordirekt diese 7 Tage vor Reisebeginn kündigen. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, ob die Teilnehmerzahl ausreicht. Eine Ersatz für die ausfallende Veranstaltung kann verlangt werden, wenn diese mit keinem Mehraufwand für Outdoordirekt verbunden ist.
Leistungen / Leistungsänderungen
Die Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen bzw. eines schriftlich erfolgten Angebots der Firma Outdoordirekt in Verbindung mit der Buchungsbestätigung
Bei erheblichen Veränderungen der Leistungen kann der Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten oder eine Ersatzreise in Anspruch nehmen. Von diesem Recht muss allerdings umgehend Gebrauch gemacht werden, wenn die Änderung bekannt wird.
Leistungsänderungen die in einem zumutbaren Rahmen bleiben, nicht mutwillig von Outdoordirekt herbeigeführt sind und keine erhebliche Abweichung darstellen, sind gestattet. Allerdings sind diese bei bekannt werden umgehend dem Veranstaltungsteilnehmer mitzuteilen.
Werden auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers Änderungen der Veranstaltung vorgenommen, so können diese mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein. Die Höhe der Umbuchungsgebühr wird je nach Aufwendung festgesetzt.
Wird in einer Ausschreibung auf mögliche Probleme hingewiesen (z.B. stark schwankender Wasserstand verschiedener Flüsse wie der Sieg), so kann Outdoordirekt schon bei Abschluss des Vertrags Alternativen aufzeigen. Bei Vereinbarung einer Alternative ist diese bindend.
Höhere Gewalt
Im Falle nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Gewitter bei Kanuveranstaltungen, etc.), die den Veranstaltungsablauf erheblich stören oder gar gefährden, kann Outdoordirekt ein Alternativprogramm vorschlagen oder die Veranstaltung kündigen.
Auch der Veranstaltungsteilnehmer kann in diesem Fall den Vertrag kündigen.
Outdoordirekt kann für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
Haftung
Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von Seiten des Veranstalters.
Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Outdoordirekt haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden, die im Prospekt oder im Angebot als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und lediglich von uns vermittelt wurden.
Zoll, Pass und andere Bestimmungen für ihr Kursgebiet
Der Veranstaltungsteilnehmer hat darauf zu achten, dass je nach Veranstaltungsort spezielle Bestimmungen zu Zoll, Devisen, Visa, Pass u.ä. bestehen. Für die Einhaltung aller, auch der von uns nicht erwähnten Bestimmungen, ist der Veranstaltungsteilnehmer selbst verantwortlich. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu seinen Lasten.
Vertragsobliegenheit und Hinweise
Sollte eine Veranstaltung nicht vertragsgerecht durchgeführt werden oder sollten während der gebuchten Veranstaltung Mängel auftauchen, so sind diese unverzüglich der Veranstaltungsleitung bzw. Outdoordirekt (Christian Zicke, Lötschenweg 26, 47906 Kempen, Tel.: 0171 62 75 873) zu melden und Abhilfe zu verlangen.
Sollte keine Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eintreten, so kann der Vertrag gekündigt werden.
Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag stehen, hat der Veranstaltungsteilnehmer nach Beendigung der Veranstaltung binnen eines Monats gegenüber Outdoordirekt (Adresse siehe oben) geltend zu machen. Eine schriftliche Einreichung wird empfohlen.
Unverschuldetes Unterbleiben der Mängelanzeige während der Veranstaltung bzw. Geltendmachungen nach der Veranstaltung sind durch die üblichen gesetzlichen Regelungen abgesichert.
Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen und Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12 Monate nach dem Veranstaltungsende verjähren alle Geltungsansprüche.
Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Outdoordirekt und es wird ausschließlich deutsches Recht angewandt.
Der gesamte Vertrag wird durch Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nicht unwirksam.
Datenverwaltung
Der Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine Daten in die Kundendatei von Outdoordirekt aufgenommen und für den Betrieb verwendet werden. Dies geschieht unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.
13. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht während der Durchführung der einzelnen Aktionen liegt bei Outdoordirekt bzw. den beauftragten Veranstaltungsleitern.
Die Aufsichtspflicht außerhalb unserer Aktionen bzw. die Aufsichtspflicht für nicht beteiligte Teilnehmer trägt bei Jugendgruppen einer oder mehrere der Betreuer.
14.) Kanuverleih
a) Bei reinem Kanuverleih ohne begleitendes Personal von Outdoordirekt haftet der Veranstaltungsteilnehmer voll für das geliehende Material.
b) Personen- oder Materialschäden wärend der Tour mit geliehendem Material können nicht Outdoordirekt angelastet werden. Die volle Haftung und Verantwortung liegt beim Veranstaltungsteilnehmer.