13-tägige Lauf-, Aktiv- und Erlebnisreise!
Halbmarathon oder 10 km durch die größte Tempelanlage der Erde, Angkor Wat. Flussfahrten, Wanderungen und Wasserfälle, Erkundung einer kaum besuchten Küstenregion, Weltkulturerbe zum Anfassen.
Reisetermin: 04.12. – 16.12.2014
Reiseverlauf:
Tag 1: 04.12. 2014 Herzlich Willkommen in Siem Reap
Ankunft in Siem Reap und Transfer zum Hotel. Nach dem langen Flug ist ein Spaziergang sicherlich genau das Richtige. Gemeinsam bummeln wir über den Nachtmarkt und die Bar Street, wo es viele Restaurants und Bars gibt. Übernachtung in Siem Reap.
Tag 2: 05.12.2014 Heute erkunden wir die Tempel in Angkor
Nach dem Frühstück brechen wir zur Streckenbesichtigung auf. Gemeinsam mit unserem Guide fahren wir zu den Tempelanlagen und bekommen einen ersten Eindruck, welch einzigartige Laufstrecke uns in 2 Tagen erwartet. Die Tempel von Angkor Wat sind: Hunderte hinduistischer, auch buddhistischer Tempel auf engem Raum. Tausende von Skulpturen, Kilometer an Flachreliefs und eine einmalige Architektur, entstanden in den Jahren zwischen 800 bis 1.200 nach Christus.
TA PROHM: ist natur belassen, vom Urwald überwuchert und sieht heute noch fast so aus, wie damals die gesamten Tempelanlagen aussahen, als sie von den europäischen Forschern entdeckt wurden. Der Dschungeltempel diente als Kulisse für den Film Tomb Raider mit Angelina Jolie.
ANGKOR WAT: König Suryavarman II weihte diesen Tempel dem hinduistischen Gott Vishnu. Sein Bau dauerte über 30 Jahre und ist eines der größten und vollkommensten sakralen Bauwerke weltweit.
ANGKOR THOM: Die alte Königsstadt Angkor Thom bedeckt eine Fläche von 10 qkm: das Südtor, den Bayon-Tempel mit seinen vielen Gesichtern, die Elefanten-Terrasse und die Terrasse des Leprakönigs.
Tag 3: 06.12.2014 Siem Reap
Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der Laufvorbereitung. Gemeinsam gehen wir unsere Startunterlagen abholen. Der Rest des Tages steht dann zur freien Verfügung. Vielleicht möchtet ihr noch einen kurzen Testlauf machen, die Seele in einem der Straßencafes baumeln lassen oder am Pool entspannen. Übernachtung in Siem Reap.
Tag 4: 07.12.2014 Angkor Wat Halbmarathon & 10 km-Lauf
Um 5.00 Uhr werden wir am Hotel abgeholt und zum Start gebracht. Der Halbmarathon startet um 6.30 Uhr und der 10 km-Lauf um 06:40 Uhr. Wir wünschen Euch ein wunderschönes Lauferlebnis in dieser faszinierenden Umgebung. Nachdem alle Teilnehmer im Ziel sind fahren wir gemeinsam zurück ins Hotel. Übernachtung in Siem Reap.
Tag 5: 08.12. 2014 Ausflug von Siem Reap nach Banteay Srei und Kbal Spien
Heute führt uns unser Ausflug nach BANTEAY SREI: der hinduistische Tempel aus dem 10. Jahrhundert ist Shiva geweiht, er zählt zu den Juwelen der Khmer Kunst. Erbaut aus rotem Sandstein weisen die Tempelmauern außergewöhnlich gut erhaltene und filigrane Reliefarbeiten auf.
In KBAL SPIEN: dem Fluss der 1000 Lingas entdecken wir alte Inschriften im Sandstein. Anschließend erfrischen wir uns bei einem Bad unterm Wasserfall im Fluss. Übernachtung in Siem Reap.
Tag 6: 09.12. 2014 Exkursion nach Phnom Kulen und Beng Mealea
Im Nationalpark PHNOM KULEN lernen wir das Landleben Kambodschas kennen. Phnom Koulen ist einer der landschaftlich reizvollsten und historisch bedeutendsten Orte des Landes. Der heilige Berg ist Pilgerstätte für Hindus und Buddhisten. Weiter geht es nach BENG MEALEA, einem mysteriösen Tempel inmitten des Dschungels von Kambodscha. Umgeben von einem breiten Graben strahlt er eine gespenstische Dschungelatmosphäre aus. Übernachtung in Siem Reap.
Tag 7: 10.12. 2014 Bootsfahrt auf dem Tonle Sap nach Phnom Penh
Fahrt von Siem Reap nach Phnom Penh mit einer Bootsfahrt von Chong Kneas nach Kampong Kleang. Wir sehen die Dörfer am Tonle Sap See, der außergewöhnliche See schwillt während der Monsunzeit bis zu sieben Mal seiner ursprünglichen Größe an. Wir durchstreifen das Labyrinth der Wasserstraßen und seine schwimmenden Wälder und lassen das ländliche Leben der Kambodschaner auf uns wirken. Übernachtung in Phnom Penh.
Tag 8: 11.12. 2014 Phnom Penh – die Hauptstadt Kambodschas Penh
Am Morgen haben wir Zeit am Pool zu entspannen bevor wir mit dem Khmer Cyclo die Stadt erkunden.
Die Fahrt geht mit der Fahrradrikscha zu den verschiedenen Märkten, am Ufer des Tonle Sap entlang mit schönen Aussichten, begleitet mit traditioneller Musik. Wir entdecken PHNOM PENH, eine chaotische, aber dennoch faszinierende Stadt. Anmutige Alleen und Promenaden direkt am Fluss erinnern an vergangene Zeiten. Wir besuchen den KÖNIGSPALAST, der noch heute die offizielle Residenz des Königs ist. In der SILBERPAGODE mit ihren Smaragdbuddhas und dem NATIONALMUSEUM können wir dann die Khmer-Kunst bewundern.
Am Abend entspannen wir bei einem Sundowner an Bord eines Mekongschiffes und genießen unser Abendessen bei einem herrlichen Blick auf den Fluss und die Stadt. Übernachtung in Phnom Penh
Tag 9: 12.12. 2014 Fahrt von Phnom Penh nach Kep mit Besuch von Phnom Chisor, Phnom Da und Angkor Borei
Heute erleben wir die Natur Kambodschas und das Landleben auf der Fahrt Richtung Südwesten in die Provinz Kep. Wir besuchen PHNOM CHISOR, einen Tempel aus Laterit und Ziegelsteinen mit verzierten Fensterstürzen aus Sandstein. Wir besteigen PHNOM DA, einen Hügel südlich von Angkor Borei und entdecken kunstvoll verzierte Höhlen, die als Schreine dienten. ANGKOR BOREI stammt aus dem 6. Jhd. und wurde von Funankönig Rudravarman erbaut. Übernachtung in Kep
Tag 10: 13.12. 2014 Bootsausflug zur Rabbit Insel
Heute entspannen wir am Sandstrand unter Palmen. Mit dem Boot fahren wir zur Kanincheninsel KOH TONSAY, einer zauberhaften von Fischerfamilien bewohnten Insel. Hier können wir Schwimmen und Schnorcheln oder die Insel auf Dschungelpfaden auf eigene Faust erkunden. Übernachtung in Kep.
Tag 11: 14.12. 2014 Ausflug zu den Höhlen
Ausflug zu den Höhlen bei Phnom Ta’aun, Phnom Sia und Kampong Trach. Kalksteinformationen mit Schornsteinen und faszinierenden Gesteinsformationen, manche davon werden als Schreine verehrt. Übernachtung in Kep
Tag 12: 15.12. 2014 Kep
Tag zur freien Verfügung. Genießt das einmalige Ambiente unserer Hotelanlage, am Pool oder mit einer Massage oder erkundet auf eigene Faust Kep. Übernachtung in Kep.
Tag 13: 16.12. 2014 Auf Wiedersehen Kambodscha - Transfer nach Phnom Penh
Nach dem Frühstück werden wir von Kep zurück nach Phnom Penh (ca. 3,5 Std.) zum Flughafen gebracht. Anschlussprogramme sind möglich. Gerne informieren wir Euch ausführlich darüber.
Laufinformationen: Das Motto des Laufs „Building a better future – Aid for children and disabled in Cambodia“ Der Erlös kommt den Opfern von Landminen zugute.
Außer Halbmarathon kann man auch 10 km laufen. Es gibt elektronische Zeitmessung mit einem vom Veranstalter gestellten Chip. Verpflegungsstellen mit Wasser alle 4 km. Der Halbmarathon startet um 6.30 Uhr bei angenehmen Temperaturen um 20-25°C. Der 10 km Lauf startet 10 Minuten später. Im Ziel gibt es neben Wasser auch isotonische Getränke und Bananen. T-Shirt und Medaille sind inklusive.
Die Strecke: Angkor Wat Halbmarathon
Start und Ziel ist direkt vor dem Tempel Angkor Wat. Auf asphaltierten Parkwegen, unter riesigen Urwaldbäumen geht es in einer großen Runde durch die weitläufige Tempelanlage. Am mit dicken Baumwurzeln bewachsenen Ta Prohm Tempel vorbei, Lara Croft lässt grüßen. Durch die Tempelstadt Angkor Thom hindurch und kurz vor dem Ziel am Südtor, kann uns auch schon mal ein Elefant entgegen kommen.
Eingeschlossene Leistungen:
? 6 Übernachtungen im Angkor Holiday Hotel 4**** Superior in Siem Reap
? 2 Übernachtungen im The Juliana Hotel 4**** Superior in Phnom Penh
? 4 Übernachtungen im Knai Bang Chatt Resort Garden View 4**** in Kep
? Unterbringung erfolgt in Standardzimmern
? Tägliches Frühstück, falls die Abreise am frühen Morgen stattfindet, werden
Frühstückboxen bereitgestellt.
? 1 x Mittagessen und 1 x Abendessen wie im Reiseverlauf aufgeführt
? Alle Transfers wie im Reiseverlauf beschrieben
? Reiseverlauf inklusive aller Eintrittsgelder gemäß Programmausschreibung
? Lokale Reiseleitung bei den Ausflügen
? Vorgesehene Lauf-Abenteuer-Reiseleitung: Ina Siegel
Nicht eingeschlossene Leistungen:
? Internationale Flüge. Gerne machen wir Dir ein Flugangebot, nenn uns dafür bitte deinen Abflughafen.
? Visumgebühren, gerne sind wir bei der Beschaffung des Visums behilflich.
? Startgebühren Halbmarathon 55,00 €, 10 km Lauf 50,00 €
Reisepreis pro Person in Euro:
Bei 4-5 Teilnehmern
Doppelzimmer: 2.249,00 €
Einzelzimmer: 2.853,00 €
Bei 6-9 Teilnehmern
Doppelzimmer: 2.028,00 €
Einzelzimmer: 2.632,00 €
Ab 10 Teilnehmern
Doppelzimmer: 1.820,00 €
Einzelzimmer: 2.424,00 €
Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen, Maximalteilnehmerzahl: 14 Personen
Die Reise kann auch ab 2 Teilnehmern statt finden aber dann gibt es einen Aufpreis.
| Andreas Kämper Lauf-Abenteuer |
VitaMarathonreisen weltweit
Bei uns findet Ihr Reisen zu allen grossen Stadtmarathons. Aber auch die besonderen und aussergewöhnlichen Läufe haben wir im Programm. Warum nicht mal in Spitzbergen den nördlichsten Marathon der Welt laufen, oder in Istanbul den einzigen Marathon der Welt, der auf zwei Kontinenten stattfindet.
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Natürlich bieten wir auch den Anhängern/-innen des Trendsports Nordic Walking ein tolles Reiseprogramm.
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AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Reisebedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen und Pauschalreisen und deren Vermittlung
als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen. Als Verkäufer oder Vermittler können wir für Mängel in der
Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen
Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten die Ziffern 1-7 und 12-16
unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als
Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/ Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der
folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur
Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie
innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung
rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts
und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend.
Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
3.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und
aus Beweissicherheitsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie
die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Unser pauschalierter Anspruch
auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt:
Bis 75. Tage vor Reisebeginn pauschal € 200,-
74. bis 60. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
44. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
Bei Stornierungseingang am Tage der Abreise, Nichterscheinen am Flughafen, beim Einschiffen oder im Hotel wird
der volle Reisepreis in Rechnung gestellt (100%). Entscheidend ist immer der Eingang der schriftlichen Stornierung
bei uns.
Eintrittskarten/Startgebühren
Eintrittskarten für Sportveranstaltungen und Startberechtigungen sind von uns vermittelte Fremdleistungen.
Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen können bei Stornierungen nur dann erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf
möglich war. Startgebühren sind personenbezogen und nicht erstattungsfähig.
3.2 Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft
vorgenommen (Umbuchung) wird von uns bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 60,00 pro Person
erhoben. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Bedingungen gemäß Ziff. 7.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
3.3 Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In jedem
Fall werden für unsere Mehrkosten mindestens € 60,00 je Person berechnet.
3.4 Wirksamkeit der Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche
werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie bei uns vorliegen. Änderungswünsche und Rücktrittserklärungen sollten
in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherheitsgründen schriftlich erfolgen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen,
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In
anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Reisepreissicherungsschein gemäß $ 651 k BGB, mit dem die
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens geforderte Kundengeldabsicherung dokumentiert
ist. Unmittelbar nach Vertragsabschluß ist auf entsprechende Rechnung des Veranstalters eine Anzahlung in Höhe von
20 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises, abzüglich der bereits geleisteten
Anzahlung, ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des
Veranstalters sorgt die Versicherungsgesellschaft für die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder für
Aufwendungen, die für eine Rückreise entstehen.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die
Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten
durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu
tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den
Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung
behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen
unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die
Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung
aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Mietwagen etc.), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel
nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug
durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme
entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens
durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies
noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so
genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive
des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung)
verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den
Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als
Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere
Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich
mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von
uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Sonstiges
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner übermittelten Daten einverstanden. Diese Daten werden nur an den
jeweiligen Reiseveranstalter weitergegeben, bei dem die Reise gebucht wurde.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Der Gerichtsstand der
Agentur fürs Reisen Inh. Ina Siegel ist Lahnstein.
Agentur fürs Reisen/Lauf-Abenteuer
Inhaberin Ina Siegel
Lindenstrasse 4
56357 Oberwallmenach
Fon: 06772-964846
Fax: 06772-964847
E-Mail: info@agenturfuersreisen.de oder info@lauf-abenteuer.de
Stand Februar 2010