AGB & Datenschutzerklärung
Liebe Reiseteilnehmer,
in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen. Der bei jeder Reisebeschreibung enthaltene Absatz „Die Voraussetzungen“ ist Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Darüber hinaus gilt die nachfolgende Vereinbarung, in der die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung des Reisevertragsgesetzes zusammengefasst sind.
1.Wer kann teilnehmen?
An den Reisen kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Kursleiter und Führer sind berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen; soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert. Wir raten dringend, vor der Reise Ihren Arzt zu konsultieren.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Tritt ein von Ihnen benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.
2.Zahlungen
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung einschließlich Sicherungsschein ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises, fällig. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung wird spätestens 35 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Unterlagen werden nach Eingang Ihrer Restzahlung zugesandt.
3.Unsere Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Tourenbeschreibungen. Änderungen oder Abweichungen der Reisbeschreibungen während der Reise sind aufgrund der Art einer Trekking-, Erlebnis- oder Abenteuerreise jederzeit möglich, da aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln in Nepal u. a. der in der Tourenbeschreibung angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann.
Die Reisebeschreibung stellt insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Die Leiter der Touren und Trekkingfahrten sind in der Regel Bergführer oder ähnlich qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Medikamente, die Sie benötigen, müssen von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Sie eine Bergtour oder ein Trekking vorzeitig beenden bzw. beenden müssen, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.Versicherungen für jeden Reiseteilnehmer
Für jeden Reiseteilnehmer werden folgende Reiseversicherungen empfohlen:
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung,Reisehaftpflicht-Versicherung,Reise-Krankenversicherung,Such-, Bergungs- und Rettungskostenversicherung
Diese können über uns bei der Europäischen Reiseversicherung abgeschlossen werden.
5.Mindestteilnehmerzahl
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. für Impfungen oder Visa können nicht übernommen werden.
6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Hierzu gehört auch die Einhaltung von Terminvorgaben für die Beantragung von Visa und Permits, sofern diese von uns für Sie eingeholt werden. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Flughafengebühren, Visumgebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt.
Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels wie der Fluggesellschaft müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes erforderlich und dem Reiseteilnehmer zumutbar ist.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das müssen Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Arbeitstag bis spätestens 17.00 Uhr (Montag bis Freitag, ausgenommen sind Feiertage), an dem sie bei uns schriftlich eingeht. Bei Rücktritt können wir anstelle der konkreten Berechnung der Rücktritts-Entschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 15 %
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 20 %
14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 30 %
06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 60 %
am Abreisetag 100 %
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Vermitteln wir einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100% der Flugkosten betragen.
9. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u. ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen steht uns eine Wertentsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung tragen wir zur Hälfte, sonstige Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstatten wir den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern stornieren können.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
11. Beschränkte Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Erhöhtes Risiko im Gebirge und bei Auslandsreisen
Alle Reisen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben. Vielen der von uns angebotenen Reisen haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollten Sie aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen, Trekkings-Touren und Expeditionen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses alpine Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinander zusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den bergsteigerischen Teil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbständiger Bergsteiger. Die Bergbesteigungen erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Auch in abgelegenen Gebieten müssen lokale Transportmittel wie z. B. Flugzeuge, Busse, Führen und/oder sonstige Fahrzeuge benutzt werden, die im Einzelfall nicht europäischen Sicherheitsmaßstäben entsprechen, für die es aber keine Alternativen gibt. Dadurch können sich teilweise erhebliche Transportrisiken ergeben, auf die wir keinen Einfluss haben und deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Auch insoweit muss deshalb der Reiseteilnehmer eine entsprechende Risikobereitschaft mitbringen. Sollten Sie Fragen zum Gefahren und Risikopotential einer Reise haben, so dürfen wir Sie bitten, sich vor Abschluss des Reisevertrages mit uns in Verbindung zu setzen.
12. Verjährung
Die reisevertraglichen Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Monat. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Veranstalter
„Entdecke Nepal“
Khalla Sheikh & Sons
Surnaie Mohalla Kawdara, Srinagar,
190002 India Tel.+98 41 493766