AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AWAYFROMITALL GmbH & Co. KG (nachfolgend AWAYFROMITALL). AWAYFROMITALL ist ein Anbieter von exklusiven Reiseprodukten. Er bietet ausgesuchte Individualreisen auf höchstem Niveau insbesondere in abgelegene Regionen an. Die Exklusivität der Hotels und sonstigen Leistungspartner in den Destinationen verlangt die Akzeptanz der Vertragsbedingungen unserer Leistungspartner und die Weitergabe dieser Bedingungen an unsere Kunden, um den exklusiven Zuschnitt unseres Produkte zu ermöglichen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der AWAYFROMITALL GmbH & Co. KG den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag wird für AWAYFROMITALL verbindlich, wenn diese dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die Reisebestätigung.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von AWAYFROMITALL vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber AWAYFROMITALL die Annahme erklärt.
1.5 Der Kunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet, sofern die Flugleistung Bestandteil einer Bündelung von Reiseleistungen durch AWAYFROMITALL ist. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dies unverzüglich mitgeteilt.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen,
ist unter http://air-ban.europa.eu abrufbar.
2. Bezahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 60 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reisebeginn getätigt werden ist mit Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB sofort der volle Reisepreis fällig.
2.2. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Restzahlung bei AWAYFROMITALL zugesandt.
2.3. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. Bei nicht erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen möglich.
2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist AWAYFROMITALL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Fall des Rücktritts wegen nicht erfolgter Zahlung erhebt AWAYFROMITALL die aus Ziffer 7.2. ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
2.5. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, sind diese im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter zu entrichten.
3. Reiseversicherungen
3.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Rücktransportkostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Rücktransportkostenversicherung und weitergehender Versicherungen (Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchsversicherung, Reiseunfallversicherung) wird dringend empfohlen. Mit der Anzahlung auf den Reisepreis ist auch grundsätzlich die Versicherungsprämie fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
3.2. Ein nachträglicher Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung/Bestätigung möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag oder spätestens am folgenden Werktag möglich ist. Unser Partner für die Reiserücktrittskosten - Versicherung und das Versicherungspaket ist die HDI-Gerling Firmen- und Privat Versicherung AG. AWAYFROMITALL ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
3.3 Nachbuchungen von Versicherungen, mit Ausnahme der Reiserücktrittskosten - Versicherung und von Paketen, die eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, sind bis zum Reiseantritt möglich.
4. Leistungen
4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von AWAYFROMITALL im Katalog, Flyer, Internet und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. AWAYFROMITALL behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass AWAYFROMITALL keine Haftung für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung seiner Vertriebspartner übernimmt.
4.3 Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.
5. Leistungsänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von AWAYFROMITALL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2 AWAYFROMITALL ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AWAYFROMITALL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch AWAYFROMITALL über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
AWAYFROMITALL behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern:
6.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann AWAYFROMITALL den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AWAYFROMITALL vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AWAYFROMITALL vom Kunden verlangen. 6.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber AWAYFROMITALL erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AWAYFROMITALL verteuert hat.
6.4 Preiserhöhungen können nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 6 nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt verlangt werden. Eine Erhöhung ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch bei Vertragsschluss für AWAYFROMITALL vorhersehbar waren.
6.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AWAYFROMITALL den Kunden unverzüglich nach Kenntnis darüber zu informieren. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn AWAYFROMITALL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von AWAYFROMITALL diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AWAYFROMITALL. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Kunde ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AWAYFROMITALL eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Falls eine Bezahlung mit Kreditkarte stattgefunden hat, werden die Disagiokosten von 2% für den bereits bezahlten Betrag bei einem Storno nicht erstattet.
7.2 AWAYFROMITALL kann diese Entschädigung entweder nach § 651 i Abs. 2 Satz 3 BGB beziffern oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:
• Bis 31. Tage vor Reisebeginn 25 % vom Reisepreis
• ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
• ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
• ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
• ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
• bis zum Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.
7.2.1) Stornierungspauschalen bei Buchung von Heli-Skiprogrammen aller Art
• Bis 61. Tage vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis
• ab dem 60. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises
Für den Kunden gebuchte Helikopter-Flüge unterliegen den verschärften vom Heliflug-Anbieter gegenüber AWAYFROMITALL verlangten Stornierungsregelungen.
7.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, AWAYFROMITALL nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Entschädigung bzw. Pauschale. Sollte die AWAYFROMITALL durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 7.2 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet. AWAYFROMITALL empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (vgl. Punkt 3). Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
7.4 Stornierungen von Teilleistungen einer Reise (sofern möglich) gelten als Umbuchung. Für die Stornierung von Versicherungspaketen wird jedoch nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben. Ausgeschlossen hiervon ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung.
7.5 Bei Stornierung eines gesamten Reisevertrages können die Versicherungspakete ebenfalls storniert werden. Dies gilt jedoch nicht für die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die in jedem Fall bestehen bleibt.
7.6 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie vorgenommen (Umbuchung) berechnet AWAYFROMITALL bis 60 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euro pro Person. Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 7.2 und Punkt 7.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Kosten für eine individuelle Flugverlängerung betragen mindestens 100 Euro Aufpreis pro Person.
7.7 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. AWAYFROMITALL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde AWAYFROMITALL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.8 Im Falle eines Rücktritts kann AWAYFROMITALL vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
8. Rücktritt und Kündigung durch AWAYFROMITALL
In folgenden Fällen kann AWAYFROMITALL vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch AWAYFROMITALL nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AWAYFROMITALL, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2 Bis 60Tage vor Reiseantritt
Wir sind berechtigt, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurück zu treten, wenn wir
a, in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und
b, in unserer Annahmeerklärung (Reisebestätigung) die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wurde. Das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl ist für uns erforderlich, da ansonsten nach unserer Kalkulation bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und Durchführung der Reise die entstehenden Kosten zu einer überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze führen würden.
8.3 Der Rücktritt ist gegenüber dem Kunden bis spätestens zum 60. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn zu erklären.
8.4 Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde die bereits auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück sofern er von einem Ersatzangebot von AWAYFROMITALL keinen Gebrauch macht.
9. Aussergewöhnlicher Umstände - höhere Gewalt
9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, ect.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl AWAYFROMITALL als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AWAYFROMITALL für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch AWAYFROMITALL ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AWAYFROMITALL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot von AWAYFROMITALL anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch AWAYFROMITALL diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den ganzen gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9.2 Weiterhin ist AWAYFROMITALL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen AWAYFROMITALL und der Kunde je zur Hälfte. Im übrigen hat die Mehrkosten der Kunde zu tragen.
10. Abhilfe/ Minderung/Kündigung/Schadensersatz
10.1 Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. AWAYFROMITALL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. AWAYFROMITALL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Minderung des Reisepreises
Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung) verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AWAYFROMITALL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für AWAYFROMITALL erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AWAYFROMITALL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet AWAYFROMITALL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt AWAYFROMITALL die Kündigung schriftlich zu erklären.
10.4 Schadenersatz
Der Kunde kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den AWAYFROMITALL nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von AWAYFROMITALL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
• soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
• soweit AWAYFROMITALL für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100 Euro. übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung (vgl. auch Punkt 3) empfohlen. Dem Kunden wird ebenso dringend empfohlen, bei Terminierung von wichtigen Terminen direkt im Anschluss an den geplanten Zeitpunkt der Rückkunft mögliche Verzögerungen durch nicht vorhersehbare Änderungen des Rücktransfers, insbesondere durch Änderungen im Flugverkehr einzuplanen.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen AWAYFROMITALL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf derartige Haftungsbeschränkungen beruft sich auch AWAYFROMITALL ausdrücklich.
11.4 Kommt AWAYFROMITALL bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
11.5. Kommt AWAYFROMITALL die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den jeweils gültigen internationalen Abkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern AWAYFROMITALL in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.6. AWAYFROMITALL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden. Ebenso wenig haftet AWAYFROMITALL für Ausflüge und Rundreisen, die AWAYFROMITALL im Katalog zwar bewirbt, die der Kunde jedoch am Urlaubsort unmittelbar beim Leistungsträger bucht.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist AWAYFROMITALL an seinem Geschäftssitz zu verständigen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AWAYFROMITALL (Anschrift siehe Punkt 20) geltend zu machen. AWAYFROMITALL empfiehlt im Interesse des Kunden eine schriftliche Geltendmachung. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Dies gilt jedoch nicht für vertragliche Ansprüche, die auf den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AWAYFROMITALL, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Solche Ansprüche verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und AWAYFROMITALL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder AWAYFROMITALL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen AWAYFROMITALL ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 AWAYFROMITALL unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
14.2 AWAYFROMITALL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde AWAYFROMITALL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass AWAYFROMITALL die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
14.3 AWAYFROMITALL weist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in den Katalogen sowie in der Reiseinformation zur betreffenden Reise hin. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch AWAYFROMITALL bedingt sind.
14.4 Erkundigen Sie sich bei AWAYFROMITALL, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Achten Sie darauf, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein eigener Kinderpass benötigt.
14.5 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
14.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.
15. Zoll- und Devisenvorschriften
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die AWAYFROMITALL vom Kunden erhält, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. AWAYFROMITALL wird Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für AWAYFROMITALL erkennbar ist, dass der Kunde dies nicht wünscht. Wenn der Kunde mit der Zusendung von Informationen nicht einverstanden ist, so erbittet AWAYFROMITALL einen entsprechenden Hinweis.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser Bedingungen nach sich zieht.
18. Gültigkeiten
Sämtliche Angaben in den von AWAYFROMITALL veröffentlichten Leistungsbeschreibungen über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte, Internet etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termmine Ihre Gültigkeit.
19. Gerichtsstand
19.1 Gerichtsstand für Klagen von Kunden gegen AWAYFROMITALL ist Hof/Saale.
19.2 Für Klagen von AWAYFROMITALL gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AWAYFROMITALL maßgebend.
20. Veranstalter
AWAYFROMITALL GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Tilman Held
Am Schlegeler Berg 2, 95213 Münchberg
Eingetragen: Amtsgericht Hof/Saale HRA 4386
Stand: 1.12.2012 (Änderungen vorbehalten)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AWAYFROMITALL GmbH & Co. KG