AGB & Datenschutzerklärung
Reise- und Geschäftsbedingungen?
der Basecamp Afromaxx Limited
Liebe(r) Reiseteilnehmer /- innen,
wir möchten Sie im Folgenden auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen aufmerksam machen, deren Anerkennung Sie uns mit der Abgabe Ihrer Reiseanmeldung bestätigen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der „Basecamp Afromaxx Limited „(im Folgenden kurz Afromaxx genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form und kann elektronisch übermittelt werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Nach Eingang der Reiseanmeldung, wird der Reiseveranstalter, nach Prüfung der Verfügbarkeit ,die Reisebestätigung unverzüglich zusenden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung
Nach Vertragsschluss ist innerhalb von zwei Wochen die Anzahlung zu leisten. Bei Buchungen weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Der in der Reisebestätigung angegebene Restbetrag wird nach Ankunft vor Ort fällig und ist in US$ bar zu begleichen. Alternativ kann der Restbetrag zuzüglich 3,5% bis vier Wochen vor Reisestart auf unser Konto überwiesen werden. Wird der fällige Restbetrag nicht vollständig oder fristgemäß bezahlt, wird Afromaxx von der Leistung frei und behält sich den Anspruch auf die Anzahlung vor.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Tourenablauf) im Angebot und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für Afromaxx bindend. Afromaxx behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird. Über Afromaxx können keine internationale Flugvermittlungen bzw. Flugbuchungen vorgenommen werden. Alle angegebenen Leistungen und Preise gelten ab Moshi / Tansania.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Trekking- und Expeditionsreisen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür können u.a. zu einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen. Über Leistungsänderungen bzw. -abweichungen wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gegebenenfalls bietet Afromaxx dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt an. Afromaxx behält sich vor, die angebotenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, Nationalparkgebühren und Beförderungspreise in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als ein Monat liegt. Eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung ist bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn möglich.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Afromaxx, die im in jedem Fall schriftlich erfolgen sollte. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann Afromaxx Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Afromaxx kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalieren. Erfolgt der Rücktritt bis zum 29.Tag vor dem Reiseantrittstag, beträgt die Rücktrittsgebühr 50% des Reisebetrages. Bei späterem Rücktritt werden 75% des Reisepreise einbehalten. Anzahlungen für Hüttenbuchungen bei der Marangu Route sowie Buchungen für Safari- und / oder Strandlodges werden nicht erstattet. Tritt der Kunde die Reise nicht an, ohne seinen Rücktritt zu erklären, oder nimmt er einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Reiseveranstalter kann nach seiner Wahl die ersparten Aufwendungen oder anderweitigen Verwendungen im Einzelnen berechnen oder pauschal vom Kunden pro Person fordern. Beendet der Kunde eine Tour aufgrund von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall vorzeitig, gehen die entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten, es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Rücktransport, Luftrettung, Hospital-und Hotelaufenthalt auch für die Begleitperson). Tritt Afromaxx, um einen akuten Notfall, in Vorlage, so sind die von Afromaxx verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Im Reisepreis ist bei den Bergtouren eine Rettungsgebühr enthalten. Diese deckt den einfachen Transport vom Unfallort zum nächstgelegenen Nationalparkeingang ab. Darüber hinausgehende Leistungen empfehlen wir dringend durch den Abschluss einer Auslandsreisekranken-, Unfallversicherung mit Rückholversicherung und Notfalltransportversicherung innerhalb Tansanias abzusichern. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist angeraten.
7. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter
Afromaxx kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde den besonderen, in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen (z.B. an Gesundheit, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf) nicht entspricht. Bei einer Kündigung durch Afromaxx behält Afromaxx den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Afromaxx verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält die eingezahlte Anzahlung unverzüglich zurück.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Afromaxx haftet für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit aller angegebenen Reiseleistungen, sofern seitens Afromaxx nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben erklärt wurde,
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist. Die Teilnahme an einer von Afromaxx veranstalteten Reise erfolgt als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für ausreichenden Versicherungsschutz.
9. Beschränkung der Haftung
Die Haftung von Afromaxx für Sach- und Personenschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Ausrüstungsgegenständen. Jeder Reisende ist für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
10. Besondere Outdoor-Risiken
Bei allen angebotenen Touren im Outdoorbereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Trotz der Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Risiko, welches der Kunde selbst zu tragen hat. Auch ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs - und / oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird daher vom Kunden erwartet, dass er sich mit den Anforderungen und Risiken der jeweiligen Tour vertraut macht und über Grundkenntnisse der Ersten Hilfe verfügt. Das Mitführen einer Reiseapotheke wird empfohlen. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme auf der Basis als selbständiger Reiseteilnehmer. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich Mitarbeitern von Afromaxx zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Afromaxx geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13. Pass-, Visa- & Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Afromaxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich über den aktuellsten Stand der Gesundheits- und Impfvorschriften selbst zu informieren. Dabei ist der Rat eines Tropeninstitutes einzuholen. Aufgrund der erhöhten körperlichen Belastung bei den Bergbesteigungen ist es ratsam, vor Reiseantritt einen Sportmediziner zu konsultieren.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand
a) Der Unternehmenssitz von Afromaxx ist Moshi / Tansania. Der Reisende kann Afromaxx nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen von Afromaxx gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Afromaxx maßgebend.
16. Einschränkungen
Irrtümer bei Preis- und Zeitangaben vorbehalten.
Stand Dezember 2007
Veranstalter:
Basecamp Afromaxx Ltd.
P.O.Box 1962
Moshi
Tansania - Ostafrika
Tel. +255 [0] 755 879915
E-Mail: