AGB & Datenschutzerklärung
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Montevia GmbH Zweigniederlassung: info@montevia.de Sitz der Gesellschaft: Kochel am See
Bergbahnstraße 1 Alte Straße 27 www.montevia.de Geschäftsführer: Heiko Fröhlich
83661 Lenggries 82431 Kochel am See Registergericht Amtsgericht München
Tel: 08042-972400 Tel: 08851-614630 HRB: 179509
Fax: 08851-614631
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung bieten Sie uns
den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung bzw. dem Ausleihen von
Leihgegenständen, werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag kommt mit der
Anmeldung bzw. dem entgegennehmen der Leihgegenstände zustande.
Ausnahme:
Sie erhalten von uns eine Absage bzw. ein neues Angebot, an das wir 7 Tage gebunden sind.
2. Zahlung
a) Für die von Montevia veranstalteten Einzelbucherprogramme gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Zahlung des Veranstaltungspreises bis spätestens zur Anreise der jeweiligen Veranstaltung.
b) Für die Buchung von Firmenveranstaltungen gilt: Bei Buchungen bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung.
Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des
Vertrages von Ihnen zu verlangen, wenn Sie sich mit der Zahlung des Buchungspreises in Verzug befinden
und Ihnen von uns eine Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
(§ 326 BGB) gesetzt worden ist.
3. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird diese nicht erreicht, so ist die
Montevia GmbH berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle hat der Kunde die Möglichkeit
kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umzubuchen.
4. Rücktrittsbedingungen
Für von Montevia veranstaltete Programme gelten – sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass kein
oder ein niedriger Schaden entstanden ist – folgende Rücktrittsbedingungen:
Rücktritt bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 % Ausfallgebühr
Rücktritt ab 29. Tag bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 % Ausfallgebühr
Rücktritt ab 14. Tag bis 07. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Ausfallgebühr
Ab 06. Tag bis zum Veranstaltungstag selbst oder bei
Nichtantritt der Veranstaltung: 100% Ausfallgebühr
5. Verleih
5.1 Mietpreis
Es gelten die Mietpreise der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist spätestens bei der
Materialübergabe fällig.
5.2 Kaution
Der Mieter erhält die Ausrüstungen nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweises.
5.3 Kündigung
Der Mieter kann jederzeit vor Übernahme des Leihgegenstandes den Vertrag kündigen. Kündigt der Mieter
den Vertrag oder übernimmt er den Leihgegenstand nicht, so behält der Vermieter den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung. Dieser beträgt bei einer Kündigung, die dem Vermieter mindestens 1 Monat vor
Übernahme zugeht 25% des Mietpreises (ohne Transportkosten), bei Kündigung innerhalb des letzten
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Montevia GmbH Zweigniederlassung: info@montevia.de Sitz der Gesellschaft: Kochel am See
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83661 Lenggries 82431 Kochel am See Registergericht Amtsgericht München
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Monats vor Übernahme schuldet der Mieter die volle Miete. Kann der Leihgegenstand erneut vermietet
werden, so schuldet der Mieter eine Verwaltungsgebühr von 15% des Mietpreises (ohne Transportkosten).
5.4 Umbuchung
Eine Umbuchung von einem Termin auf den anderen innerhalb eines Kalenderjahres ist mit Zustimmung
des Vermieters möglich. Es wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Mietpreises (ohne
Transportkosten) erhoben.
5.5 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktrittsrecht aufgrund Witterungsverhältnisse, ausgenommen Hochwasser, besteht nicht.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so ist der gesamte Mietpreis (ohne Transportkosten) fällig.
5.6 Verleih - Winter
Die Benützung der verliehenen Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr, mit Ausnahme der Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässsigen
Pflichtverletzung der Montevia oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer
Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Einstellung der Wintersportgeräte erfolgt nach Angaben zu Ihrem Fahrkönnen, Gewicht, Alter,
Geschlecht und den äußeren Bedingungen. Wir übernehmen keine Haftung bei Unfällen.
Die vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht
weitervermietet oder Dritten überlassen werden. Bei Verlust, Diebstahl oder grober Beschädigung muss
der Kunde das Material dem Zeitwert entsprechend ersetzen. Später eingebrachte Einwendungen,
Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden. Verdeckte
Mängel sind hiervon ausgenommen.
Die Mietgegenstände müssen vom Kunden persönlich bei der Montevia GmbH zum vereinbarten Termin
zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, so ist für jeden weiteren Tag die volle Miete zzgl. dem
entstanden Ausfall zu entrichten.
5.6.1 Fis-Regeln
Der Mieter erkennt mit der Zahlung des Mietpreises die Fis-Regeln an und hält sich an diese. Bei
Airboardern gelten die gesondert ausgehängten Fis-Regeln für Airboarder.
5.7 Verleih – Sommer
Die Benützung der verliehenen Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr, mit Ausnahme der Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässsigen
Pflichtverletzung der Montevia oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer
Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Mieter lässt nur solche Personen das Boot mitbenutzen, die schwimmen können und im Umgang mit
einem Boot geübt sind, das dem des gemieteten entspricht. Das Konsumieren von Alkohol vor und
während der Bootstour ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Bootsfahrt vom
ordnungsgemäßen Zustand des Bootes und des Zubehörs zu überzeugen. Werden dabei Mängel
festgestellt, so sind sie dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Wenn diese Mängel die Fahrtüchtigkeit
des Bootes beeinträchtigen können, so ist die Benutzung des Bootes zu unterlassen.
Fehlende und während der Mietzeit beschädigte Gegenstände sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter
haftet für alle Schäden, die am Boot und am Zubehör während der Mietzeit entstehen.
5.7.1 Bootsbehandlung
Der Mieter wird das Boot schonend und sorgfältig behandeln, sowie auf die Einhaltung der jeweiligen
Vorschriften (Schifffahrtsordnungen) und die Gefahrensymbole achten.
Insbesondere darf das Boot nicht über den Boden geschleift werden und darf erst recht nicht beladen und
betreten werden, wenn es sich nicht in ausreichend tiefem Wasser befindet. Wehre und sonstige
gefährliche Stellen sind zu umtragen, dabei sind alle schweren Gegenstände aus dem Boot zu entfernen.
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Tel: 08042-972400 Tel: 08851-614630 HRB: 179509
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Liegt das Boot nicht im Wasser, z.B. bei Pausen oder beim Bootstransport, so ist darauf zu achten, dass
aufgeblasene Boote nicht in der prallen Sonne ausgesetzt werden
(Gefahr des Platzens bei Überdruck)
Das Rauchen sowie offenes Feuer ist im und am Boot verboten!
5.7.2 Bootsübergabe
Die Boote/Ausrüstungen werden je nach Absprache im aufgeblasenen oder zusammengelegten Zustand
übergeben.
Es gelten die vereinbarten Übergabeorte und Übergabezeiten. Die Mietgegenstände müssen vom Kunden
persönlich an Montevia übergeben werden.
Die Boote/Ausrüstungen werden an den vom Vermieter vorgegebenen Orten übergeben. Der Transport
vom und zum Wasser ist Sache des Mieters.
Wird die vereinbarte Übergabezeit vom Mieter um mehr als 30 Minuten überschritten, so kann der
Vermieter für jede angefangene ½-Stunde EUR 25 geltend machen; außerdem ist der Vermieter nach 1
Stunde nicht mehr verpflichtet auf den Mieter zu warten. Wird ein Boot/Ausrüstung nicht am vereinbarten
Miettag zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren Tag den doppelten Mietpreis zu
berechnen.
Etwaige Schadenersatzansprüche von Nachmietern gegenüber dem Mieter bleiben hiervon unberührt.
5.7.3 Sicherheitsausrüstung - Sicherheitseinweisung
Auf Fließgewässern empfehlen wir das Tragen eines Helmes.
Das Tragen einer Schwimmweste ist grundsätzlich Pflicht. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme des
Bootes eine Sicherheitseinweisung in Bezug auf Paddeltechnik, möglichen Gefahren und Verhalten auf
dem Gewässer erhalten und verstanden zu haben.
6. Programmänderungen
Soweit die Montevia GmbH Veranstalter ist, ist sie berechtigt, das Programm aus Sicherheitsgründen
abzuändern, insbesondere haben Bergführer, Bootsführer, Skilehrer, Trainer, Erlebnispädagogen, etc., die
Witterungsverhältnisse zu beachten, so dass sie berechtigt sind, den Routenverlauf z.B. bei ungünstigen
Verhältnissen am Berg bzw. auf dem Wasser, bei schlechten Witterungsbedingungen, bei mangelndem
Können der Kursteilnehmer oder anderen unvorhersehbaren Umständen abzuändern bzw. das Programm
oder einzelne Teile davon aus Sicherheitsgründen abzusagen, soweit kein Ersatztermin vereinbart werden
kann.
Teilnehmer, die offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen,
können von Montevia von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat der Kunde
keinen Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises.
Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt und/oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl
(gem. Punkt 3 der AGB) nicht durchgeführt werden, so erhält der Kunde den Buchungspreis zurück,
weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Haftung
Für Schäden, welche nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegen, haftet Montevia
nicht, wenn und soweit diese Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Montevia oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihres Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung des Veranstalters bei grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Falls die Montevia GmbH
lediglich einzelne fremde Leistungen nur vermittelt, so haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Eine weitergehende Haftung der Montevia GmbH
findet nicht statt.
Für ausreichend Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Montevia GmbH
behält sich Änderungen aus zwingenden Gründen ebenso vor, wie die Berichtigung von Irrtümern.
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8. Unabdingbar für die Sicherheit
Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ein allgemeiner stabiler Gesundheitszustand.
Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Angebote absolute Voraussetzung sowie
Trittsicherheit bei allen alpinen bzw. alpin ähnlichen Veranstaltungen.
Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie die Anweisungen der Guides und Trainer jederzeit
Folge leisten.
Die Tourenbeschreibung (Ausschreibung) sowie die Informationen über mitzubringende (persönliche)
Ausrüstung wurde zur Kenntnis genommen.
9. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
Die Bekanntgabe der oben genannten Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung einer Veranstaltung
bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Wir werden Sie, soweit möglich, auch von später
eintretenden Änderungen unterrichten. Wir unterstellen dabei, dass Sie Staatsbürger des Staates sind, in
dem die Reise angeboten wird, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist.
In Ihrer Person begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie
nicht ausdrücklich von Ihnen mitgeteilt worden sind.
Die meisten angebotenen Veranstaltungen haben einen sportlichen Charakter und stellen damit erhöhte
Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderung der
Tour, eventuellen Infektions- und Impfschutz, sowie anderen Prophylaxemaßnahmen sollten Sie sich
rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen.
Auf die allgemeinen Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reise- und sportmedizinisch
erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird verwiesen.
Der Veranstalter muss über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen, die die Ausübung der
angebotenen Aktivitäten beeinträchtigen könnten, informiert werden.
10. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den
Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen
Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser AGB´s hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des
§§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Veranstalter
MONTEVIA GmbH Zweigniederlassung
Bergbahnstraße 1 Alte Straße 27
83661 Lenggries 82431 Kochel am See
Tel: 08042/972400 Tel: 08851/614630
info@montevia.de Fax:08851/614631
www.montevia.de
Sitz der Gesellschaft: Kochel am See
Geschäftsführer: Heiko Fröhlich
Handelsregister: Amtsgericht München
HRB 179509