AGB & Datenschutzerklärung
Lieber Teilnehmer,
bitte haben Sie Verständnis, daß wir Ihnen unsere allgemeinen Reisebedingungen vorlegen, die Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses sind. Wir sind der Auffassung, daß dieses im Sinne einer gegenseitigen Offenheit notwendig ist. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben wir unsere Reisen immer ohne sonderliche Probleme durchführen können. Wir hoffen, daß dies auch so bleibt.
1. Anmeldung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrags, aufgrund der Ihnen hier genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung an Sie zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Im Einzelfall können wir bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten auch alleinreisende Gäste betreuen, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Sie innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
2. Zahlung des Reisepreises, Reiseunterlagen
2.1. Bei Vertragsschluß ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von Euro 50,- pro Reiseteilnehmer zu leisten. Sollte der Reisepreis unter Euro 50,- betragen, so ist der Reisepreis bei Vertragsschluß vollständig zu entrichten.
2.2 . Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir um Verständnis, daß wir Ihnen die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von Euro 5,- pro Mahnung in Rechnung stellen.
2.4. Für die Unterbringung in unseren Unterkünften können wir eine Kaution in Höhe von Euro 20,- pro Person erheben, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.
2.5. Unsere Reiseunterlagen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung. Das Zugangspasswort übermitteln wir Ihnen mit der Bestätigung. Auf Wunsch versenden wir diese Unterlagen gegen eine Gebühr von Euro 5,- per Post.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in dieser Homepage sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
3.2. Im Vorwege gebuchte und bestätigte Zusatzleistungen werden automatisch Bestandteil des Reisevertrages.
3.3. Wir behalten uns bei Wetterverhältnissen oder sonstigen Gegebenheiten, die die Sicherheit unserer Aktivitäten oder des sonstigen Programms gefährden, eine Verschiebung oder Absage einzelner Leistungen vor. Ein Anspruch auf Erstattung besteht dann nicht.
3.4. Die Durchführung der von uns angebotenen Zusatzaktivitäten, welche nicht im Reisepreis enthalten sind, kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, daß eine Mindestteilnehmerzahl, die vor Ort bekanntgegeben wird, erreicht wird. Bei einer Absage durch uns werden Ihnen die dafür im Voraus entrichteten Gebühren erstattet.
3.5. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3.6. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen der Reisebestätigung / Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Resiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90%
(Grundsätzlich mindestens den Betrag der Anzahlung aus 2.1.)
Ihnen bleibt nachgelassen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3. Wir sind berechtigt, den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.4. Bei "NO SHOW" (nicht angekündigtes Fernbleiben der Reise), erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.5. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
5.6. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluß für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt € 25,- pro Person zu berechnen. Bei Flug- und Fernreisen sind wir berechtigt, für Namensänderungen € 100,- pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt.
6. Haftung
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, daß für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
6.3. Aufgrund der hohen Zahl der Reisenden bitten wir um Verständnis, daß unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Ihres Gepäcks rund um die Uhr nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir empfehlen Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1360,-, so ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch einen Versicherungsschutz abzudecken.
6.5. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.
7.2. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Solltet Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter, Vengatours Erlebnisreisen, Falckstrasse 32, 25451 Quickborn, Deutschland.
7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des Reiseveranstalters, Vengatours Erlebnisreisen, Falckstrasse 32, 25451 Quickborn, Deutschland. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
7.7. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige Reiseland geltenden Paß- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
9. Bild-, Video- und Tonaufnahmen
9.1. Aus Sicherheitsgründen können wir unsere Aktivbasen rund um die Uhr per Video überwachen. Diese Aufnahmen dürfen ausschließlich zur Ermittlung und Beweissicherung bei kriminellen Handlungen innerhalb des Aufzeichnungsbereiches genutzt werden.
9.2. Unseren Gästen ist es freigestellt, Ihre Reiseerlebnisse in Form von Fotos, Videoaufnahmen oder sonstigen Aufzeichnungen zu dokumentieren. Jedoch ist es nicht gestattet, derartige Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken in Umlauf zu bringen oder dafür zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, auf denen unser Material, unsere Tourenguides oder unsere Unterkünfte abgebildet sind.
9.3. Der Veranstalter ist berechtigt während der Reise und den Sportaktivitäten Aufnahmen jeglicher Art zu machen und die entstandenen Aufnahmen gewerblich zu nutzen, insbesondere für eigene Werbezwecke.
9.4. Dem Veranstalter ist es nicht gestattet Aufnahmen anzufertigen, die gegen die guten Sitten verstossen oder pornografisch sind.
10. Sicherheit bei unseren Aktivitäten
10.1. Genau wie im normalen Leben kann es auch bei unserem Angebot eine absolute Sicherheit nicht geben. Outdoorsportarten, wie sie im Rahmen unserer Reisen durchgeführt werden, sind mit gewissen Gefahren für Teilnehmer und Material verbunden. Insbesondere Canyoning, Klettern, Paragliden, Abseilen, Wildwasserschwimmen, Wandern und Kanufahren sind mit Risiken behaftet, die auch durch gewissenhaftes, korrektes Anleiten durch einen Guide nicht völlig ausgeschlossen werden können. Eventuelle Gefahren steigern sich insbesondere dann, wenn Sie auf eigene Faust Touren unternehmen.
10.2. Sie nehmen auf eigenes Risiko an sämtlichen Aktivitäten und Veranstaltungen (auch Partys, Abendprogramm etc) teil.
10.3. Ihnen unterliegt die Pflicht, den Veranstalter und den jeweiligen Guide einer jeden Tour, an der Sie teilnehmen, auf eventuelle Ausschlussgründe hinzuweisen, als da z.B. wären: Höhenangst, Nichtschwimmer, Konditionsschwäche. Schon den eventuellen Verdacht eines solchen Grundes erwähnen Sie bitte. Der oder die jeweilige(n) Guide(s) und der Veranstalter wird (werden) dann mit Ihnen zusammen entscheiden, wie zu verfahren ist, oder ob Sie aus der Tour ausgeschlossen werden müssen.
10.4. Sie müssen den Anweisungen des Veranstalters und des oder der Guide(s) Folge leisten, ein Nichtbefolgen kann in vielen Fällen extreme Gefahren mit sich bringen. Dies gilt insbesondere für alle Sicherheitsanweisungen.
10.5. Mit Abschluss eines Reisevertrages verpflichten Sie sich, sämtliches, Ihnen zur Verfügung gestellte Material sorgfältig zu behandeln. Sollten Sie einen Schaden an irgendwelchen Materialien feststellen oder verursachen, so müssen Sie diesen sofort dem Veranstalter und dem oder den entsprechenden Guide(s) mitteilen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Sicherheitsmaterialien.
10.6. Vor den einzelnen Aktivitäten erhalten Sie eine entsprechende theoretische und praktische Einweisung. Bei diesen müssen Sie aufmerksam zuhören und sich nach diesen richten. Bei Zweifeln oder Nichtverstehen fragen Sie bitte nach, bis Ihnen die Zusammenhänge vollständig klar sind.
10.7. Falls Sie sich nicht in ausreichend guter gesundheitlicher Verfassung befinden, um an den von Ihnen ausgewählten Aktivitäten teilzunehmen, so teilen Sie uns dies bitte vorher mit. Auch hier sollen Sie sich im Zweifelsfall mit uns beraten.
10.8. Ein Nichtbefolgen der Bestimmungen unter 10. kann zum Ausschluss aus der jeweiligen und eventuell auch weiteren Aktivitäten führen, insbesondere dann, wenn Sie Ihre Sicherheit oder die Sicherheit der Gruppe gefährden.
11. Wirksamkeit
11.1. Mit Erscheinen neuer Bedingungen erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen.
12. Unwirksamkeit
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
12.2. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die der unwirksamen am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind.