Über diesen Kajak-Kurs in Slowenien
Slowenien ist für Kajak-Einsteiger das schönste und effizienteste Kursgebiet in Europa. Die Soca, der Fluss auf dem wir hauptsächlich paddeln, fließt glasklar bis smaragdgrün durch das schönste Tal der Julischen Alpen - umrahmt von hohen Bergen und weißen Kiesbänken. Am Ufer trifft man im Sommer sonnenhungrige Urlauber, die nicht wegen des Kanufahrens, sondern nur wegen der Schönheit des Flusses nach Slowenien reisen. Doch die schönsten und wildesten Stellen der Soca entdeckt man nur vom Kajak aus.
Im Einsteiger-Kurs unserer Kanuschule erlernt ihr die wichtigsten Wildwasser-Basis-Techniken. Es sind keine Vorkenntnisse nötig. Wir passen im Laufe der Woche die Techniken den Fortschritten der Gruppe an und steigern uns in der Regel vom ersten Tag auf dem See (Wildwasser 0) bis zum Ende des Kurses auf Wildwasser II. Im Vordergrund steht allerdings der Spaß am sicheren Lernen in lockerer und entspannter Atmosphäre.
In diesem Kajak-Kurs auf der Soca schulen wir (in Theorie und Praxis)
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Vorwärts- und Rückwärtsschlag
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Bogenschlag
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Paddelstütze
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Kehrwasserfahren (Anhalten im Fließgewässer)
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Traversieren
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verschiedene Sicherheits-Basis-Techniken
Ablauf des Kurses
Wir treffen uns am ersten Kurstag zum verabredeten Zeitpunkt zum gemeinsamen Frühstück und stellen uns gegenseitig vor. In einer Einführungsrunde informieren wir über alles Organisatorische und ihr bekommt die Möglichkeit uns eure Erwartungen an die Woche mitzuteilen. Danach verteilen wir das Material und die Kajaks und es geht das erste Mal aufs Wasser. In den nächsten Tagen wird der Ablauf immer ähnlich aussehen. Nach dem Frühstück gibt es eine kurze Theorieeinheit und im Anschluss geht es auf den Fluss. Nach dem Paddeln kehren wir oft auf einen Kaffee in ein kleines Café ein oder fahren zurück ins Camp. Hier kann die Kochgruppe des Tages in aller Ruhe das Abendessen vorbereiten und der Rest der Gruppe hat Zeit zum Relaxen. Pro Kurswoche legen wir einen Ruhetag ein - so bleibt auch Zeit, um die anderen Schönheiten des Tals zu erkunden (im Pfingst-Kurs gibt es keinen Ruhetag).
Voraussetzungen an die Teilnehmer
Ihr solltet Spaß am Erlernen einer neuen Sportart haben, ihr müsst schwimmen können und solltet keine Angst vor dem „Nasswerden“ haben. Besonders schmerzfrei oder todesmutig müsst ihr nicht sein. Vorerfahrungen im Kajak sind nicht nötig.
Unterkünfte an der Soca
Camping
Unser Lieblings-Campingplatz, das "Camp Liza" befindet sich in Vodenca, nur zwei Kilometer entfernt von der Ortschaft Bovec. Er liegt direkt an den Ufern der Wildwasser-Perlen Koritnica und Soca. Der gut ausgebaute Campingplatz ist sehr Kajak-freundlich und verfügt über viele schöne Stellplätze – wahlweise im Schatten oder auf offener Wiese mit Bergpanorama. Das Camp ist bekannt für seine sauberen Sanitäranlagen. Während unserer Kurse im Frühjahr und im Sommer steht uns auf dem "Camp Liza" ein gemeinsames Küchenzelt, komplett ausgestattet mit Kochern, Tischen, Bänken, Licht und weiteren Küchenutensilien, zur Verfügung. Hier können wir gerne zusammen frühstücken und abends kochen, bevor wir am Lagerfeuer den Tag Revue passieren lassen.
Auf dem Campingplatz gibt es mit der "Gostilna Liza" auch ein gutes Restaurant.
Zimmer
Direkt am Campingplatz Liza gibt es auch Zimmer, allerdings nur vier Stück. Diese sind neu und modern, sollten aber früh genug bei Maks reserviert werden. Wir stellen gerne den Kontakt her
Hotels, Appartments und Pensionen
Rund um Bovec gibt es viele schöne und preisgünstige Ferienwohnungen. Wir können außerdem die bequemen und modernen Zimmer der Pension Vancar in Cezsoca empfehlen.
Verpflegung während des Kurses
Kochgruppen
Im Frühjahr und Sommer:
Gerne gestalten wir während der Kuswoche gemeinsam das Campleben und auch die Campküche. Zu Beginn des Kurses teilen wir die Paddler in kleine Kochgruppen mit jeweils drei bis vier Personen ein.Eine Kochgruppe ist dann einen Tag pro Woche das Kochen, Aufräumen und Spülen verantwortlich. So kann jeder mal sein Lieblingsgericht zaubern und die anderen mit kulinarischen Genüssen verführen. Den Rest der Woche hat man dafür frei und darf sich wiederrum verführen lassen.
Herbst:
Während unserer Hebst-Kurse steht ebenfalls ein Küchenzelt zum Aufenthalt zur Verfügung, wir bringen allerdings keine Kochutensilien mit. Während der Herbst-Kurse gehen wir am Abend essen und treffen uns zum gemeinsamen Frühstück in der "Gostilna Liza".
Selber kochen
Jeder darf, aber niemand muss sich am gemeinsamen Kochen beteiligen! Wer lieber für sich alleine brutschelt, ist trotzdem im Campleben herzlich willkommen.
Essen gehen
Wer den Gasherd für die Zeit des Kurses komplett ignorieren möchte, für den gibt es viele wirklich gute Restaurants in und um Bovec. Direkt am Campingplatz gibt es die gemütliche "Gostilna Liza" mit guter, einfacher Küche. Über einen ca. 20 minütigen Waldspaziergang erreicht man schmackhafte Küche der Gostilna "Hedvica" in Kal Koritnica. Ca. 30 Minuten zu Fuß (oder drei Minuten mit dem Auto) entfernt ist der Ort Bovec mit vielen guten Restaurants.
Anreise
Mit dem eigenen Auto
Über Salzburg, Villach und dem kleinen, italienischen Örtchen Tarvis kommend bietet sich die Fahrt über den Predilpass an. Von dort lässt sich Bovec in rund 40 Minuten erreichen.
Kein eigenes Auto
Falls ihr kein eigenes Auto habt, versuchen wir gerne, euch eine Mitfahrgelegenheit zu vermitteln. Einfach früh genug anfragen!
Öffentliche Verkehrsmittel
Wer komplett mit ÖV reisen möchte, muss über Ljubljana fahren. Von dort startet ein slowenischer Bus über Tolmin bis nach Bovec. Alternativ besteht die Möglichkeit per Fernbus oder Zug nach Salzburg zu fahren und dort auf eine Mitfahrgelegenheit aufzuspringen. Sprecht uns einfach an und wir versuchen bei der Vermittlung zu helfen.
Tipps
Umgebung
Das Soca-Tal bietet seinen Gästen neben dem Wildwasser-Sport viele weitere Möglichkeiten. Ob eine Wanderung zu einem der vielen Wasserfälle, ein Besuch des ausgezeichneten Kriegsmuseums in Kobarit, ein Paragliding-Flug oder eine Mountainbike-Tour auf den anspruchsvollen Trails, die Region ist ein wahres Outdoor-Mekka! Selbst ein Ausflug ans Mittelmeer oder in die Lagunenstadt Venedig bietet sich an (ca. 180 km). Hängt doch einfach ein paar Tage dran und entdeckt die tolle Vielfältigkeit der Region!
Leistungen
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Organisation und Durchführung des Kajak-Kurses durch unsere Kanulehrer
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Wir schulen nach BVKanu-Richtlinien und unsere Kanuschule ist Mitgleid im BVKanu
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Verhältnis Kanulehrer/Schüler: 1:6 (für ein optimales Lernergebnis)
Weitere Leistungen (bei Buchung von Leihausrüstung)
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Wir stellen Kajak, Paddel, Spritzdecke, Neoprenanzug, Schwimmweste, Paddeljacke, Helm, Wurfsack
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Wir stellen nur aktuelles Material von namhaften Herstellern in gutem Zustand
Unverbindliche, kostenlose Zusatz-Leistungen
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Wir stellen Küchenzelt, Bänke, Tische, Kochutensilien, Geschirr, Besteck
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Wir reservieren den Campingplatz
Weitere Kosten, die nicht in den Leistungen enthalten sind
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Anreise nach Slowenien
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Übernachtung (ca. 12 Euro/Tag und Person für die Unterkunft auf dem Campingplatz)
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Beteiligung an der gemeinsamen Verpflegung (ca. 10,- Euro pro Tag und Person)
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Befahrungskarte für die Soca (15,- Euro pro Person und Woche, Stand 2015)
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Kurze Fahrten vor Ort mit dem PKW
 | Christian Zicke
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VitaDie Firma Outdoordirekt wurde im Jahre 2003 von Nadja Matschulat und Christian Zicke ins Leben gerufen. Seitdem organisieren wir erfolgreich Firmenevents, Schulausflüge und Aktivurlaub. Alles unter dem Aspekt des aktiven Umweltschutzes.
In all unseren Kursen, ob erlebnispädagogisches Seminar oder Knauwandern, dreht es sich um das Thema Outdoor.
Sprachen
Lizenz/Training
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AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma Outdoordirekt, Inh.: Christian Zicke, Lötschenweg 26, 47906 Kempen (im folgenden Outdoordirekt) und Ihnen als Veranstaltungsteilnehmer zustande kommt.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich, per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen und stellt ein vier Wochen gültiges, verbindliches Angebot des Veranstaltungsteilnehmers dar. Diese Anmeldung muss über ein Buchungsformular (online oder per Post oder per Mail) erfolgen. Auch formlose Buchungen werden anerkannt, sobald Sie von Outdoordirekt schriftlich oder mündlich bestätigt wurden.
Outdoordirekt nimmt die Buchung in Form einer Buchungsbestätigung an. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Veranstaltungsteilnehmer in aller Regel eine schriftliche Buchungsbestätigung und weitere Reiseunterlagen. Weicht die Buchungsbestätigung allerdings vom Angebot des Veranstaltungsteilnehmers ab, so ist dies ein 10 Tage gültiges Angebot der Firma Outdoordirekt und kann durch Zahlung der Anzahlung angenommen werden.
Werden in einer Anmeldung mehrere Teilnehmer mit angemeldet, so haftet der Anmeldende für alle Verpflichtungen dieser, wenn er diese Verpflichtung durch eine getrennte Erklärung übernimmt.
Unsere Preise sind immer mit einem Zusatz verbunden (pro Gruppe, pro Person bzw. pro Veranstaltungsdauer, pro Tag). Dieser variiert je nach Veranstaltung und ist aus den Prospekten bzw. dem Angebot der Firma Outdoordirekt zu entnehmen. Altersabhängige Vergünstigungen beziehen sich immer auf das vollendete Lebensjahr.
Zahlungsbedingungen
Inlandsveranstaltungen: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist die Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen fällig.
Auslandsreisen: Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 25% des gesamten Veranstaltungspreises zu entrichten. Der Restbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Die Zahlung muss per Überweisung (Christian Zicke; Konto Nr.: 248336; Sparkasse Krefeld; BLZ 320 500 00) beglichen werden. Dabei ist der Teilnehmername und die Rechnungsnummer anzugeben.
Sollte der Restbetrag nicht rechtzeitig auf dem Konto eingegangen sein, kann nach einmaliger Mahnung und Fristsetzung der Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird der Teilnehmer mit Rücktrittskosten (siehe 3 a)) belastet.
Bei Buchungen, die 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach der Buchungsbestätigung fällig.
Bei in Anspruchnahme des Frühzahlerrabattes muss der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserstellung bei Outdoordirekt gutgeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Frühzahlerrabatt aberkannt und die Differenz dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Rücktritt und Umbuchung des Teilnehmers
Der Veranstaltungsteilnehmer kann jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Dieses muss immer schriftlich erledigt werden. Die dabei anfallenden Stornokosten berechnen sich wie folgt:
Nach eingegangener Buchung bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Gesamtreisekosten, mind. 25,- Euro
bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Gesamtreisekosten,
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Gesamtreisekosten,
bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Gesamtreisekosten,
bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Gesamtreisekosten,
am Anreisetag oder später 100 % der Gesamtreisekosten.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollten Leistungen infolge Krankheit, vorzeitiger Abreise oder anderen von Outdoordirekt nicht vertretbaren Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Ersparte Aufwendungen, die Outdoordirekt von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den Veranstaltungsteilnehmer zurückgezahlt.
Rücktritt und Kündigung durch Outdoordirekt
Störung während der Veranstaltung: Eine Veranstaltung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Veranstaltungsteilnehmer den Ablauf der Veranstaltung auch nach einer Abmahnung noch weiterhin erheblich stört. Ein sofortiger Ausschluss ist auch möglich, wenn der Veranstaltungsteilnehmer die Gruppe gefährdet oder sich nicht an klare Anweisungen des Veranstaltungsbegleiters hält. Dabei behält Outdoordirekt das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung. Eingesparte Aufwendungen, gutgeschriebene Leistungen von Fremdanbietern oder Vorteile, die aus dieser Veranstaltung gezogen wurden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer gutgeschrieben.
Mindestteilnehmerzahl: Wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird, so kann Outdoordirekt diese 7 Tage vor Reisebeginn kündigen. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, ob die Teilnehmerzahl ausreicht. Eine Ersatz für die ausfallende Veranstaltung kann verlangt werden, wenn diese mit keinem Mehraufwand für Outdoordirekt verbunden ist.
Leistungen / Leistungsänderungen
Die Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen bzw. eines schriftlich erfolgten Angebots der Firma Outdoordirekt in Verbindung mit der Buchungsbestätigung
Bei erheblichen Veränderungen der Leistungen kann der Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten oder eine Ersatzreise in Anspruch nehmen. Von diesem Recht muss allerdings umgehend Gebrauch gemacht werden, wenn die Änderung bekannt wird.
Leistungsänderungen die in einem zumutbaren Rahmen bleiben, nicht mutwillig von Outdoordirekt herbeigeführt sind und keine erhebliche Abweichung darstellen, sind gestattet. Allerdings sind diese bei bekannt werden umgehend dem Veranstaltungsteilnehmer mitzuteilen.
Werden auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers Änderungen der Veranstaltung vorgenommen, so können diese mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein. Die Höhe der Umbuchungsgebühr wird je nach Aufwendung festgesetzt.
Wird in einer Ausschreibung auf mögliche Probleme hingewiesen (z.B. stark schwankender Wasserstand verschiedener Flüsse wie der Sieg), so kann Outdoordirekt schon bei Abschluss des Vertrags Alternativen aufzeigen. Bei Vereinbarung einer Alternative ist diese bindend.
Höhere Gewalt
Im Falle nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Gewitter bei Kanuveranstaltungen, etc.), die den Veranstaltungsablauf erheblich stören oder gar gefährden, kann Outdoordirekt ein Alternativprogramm vorschlagen oder die Veranstaltung kündigen.
Auch der Veranstaltungsteilnehmer kann in diesem Fall den Vertrag kündigen.
Outdoordirekt kann für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
Haftung
Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von Seiten des Veranstalters.
Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Outdoordirekt haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden, die im Prospekt oder im Angebot als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und lediglich von uns vermittelt wurden.
Zoll, Pass und andere Bestimmungen für ihr Kursgebiet
Der Veranstaltungsteilnehmer hat darauf zu achten, dass je nach Veranstaltungsort spezielle Bestimmungen zu Zoll, Devisen, Visa, Pass u.ä. bestehen. Für die Einhaltung aller, auch der von uns nicht erwähnten Bestimmungen, ist der Veranstaltungsteilnehmer selbst verantwortlich. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu seinen Lasten.
Vertragsobliegenheit und Hinweise
Sollte eine Veranstaltung nicht vertragsgerecht durchgeführt werden oder sollten während der gebuchten Veranstaltung Mängel auftauchen, so sind diese unverzüglich der Veranstaltungsleitung bzw. Outdoordirekt (Christian Zicke, Lötschenweg 26, 47906 Kempen, Tel.: 0171 62 75 873) zu melden und Abhilfe zu verlangen.
Sollte keine Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eintreten, so kann der Vertrag gekündigt werden.
Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag stehen, hat der Veranstaltungsteilnehmer nach Beendigung der Veranstaltung binnen eines Monats gegenüber Outdoordirekt (Adresse siehe oben) geltend zu machen. Eine schriftliche Einreichung wird empfohlen.
Unverschuldetes Unterbleiben der Mängelanzeige während der Veranstaltung bzw. Geltendmachungen nach der Veranstaltung sind durch die üblichen gesetzlichen Regelungen abgesichert.
Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen und Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12 Monate nach dem Veranstaltungsende verjähren alle Geltungsansprüche.
Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Outdoordirekt und es wird ausschließlich deutsches Recht angewandt.
Der gesamte Vertrag wird durch Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nicht unwirksam.
Datenverwaltung
Der Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine Daten in die Kundendatei von Outdoordirekt aufgenommen und für den Betrieb verwendet werden. Dies geschieht unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.
13. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht während der Durchführung der einzelnen Aktionen liegt bei Outdoordirekt bzw. den beauftragten Veranstaltungsleitern.
Die Aufsichtspflicht außerhalb unserer Aktionen bzw. die Aufsichtspflicht für nicht beteiligte Teilnehmer trägt bei Jugendgruppen einer oder mehrere der Betreuer.
14.) Kanuverleih
a) Bei reinem Kanuverleih ohne begleitendes Personal von Outdoordirekt haftet der Veranstaltungsteilnehmer voll für das geliehende Material.
b) Personen- oder Materialschäden wärend der Tour mit geliehendem Material können nicht Outdoordirekt angelastet werden. Die volle Haftung und Verantwortung liegt beim Veranstaltungsteilnehmer.