AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehend abgedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für sämtliche Buchungen bei Trailschnittchen, Julia Böttger, Benedikt-Lutz-Str. 42, 83543 Rott am Inn, dar.
Soweit telefonisch, schriftlich, online oder per e-Mail gebucht wird, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die auf der Internetseite www.trailschnittchen.de in der jeweilig gültigen Form abgedruckt und abrufbar sind. Trailschnittchen bietet Sport- und Trainingskurse, Seminare, Trainingsplanung und Personal Training für verschiedene Leistungsklassen an. Es handelt sich dabei um reine Dienstleistungsangebote, rechtlich wird kein Erfolg geschuldet. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnahme nur in einem körperlich gesunden Zustand erfolgt. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Gesundheits- und Unfallrisiko. Es wird empfohlen, sich vorab einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
1. Leistungsgegenstand
1.1. Tralschnittchen verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Personal Training
2.1. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
3. Gruppenkurse / Seminare
3.1. Mit der Anmeldung auf Grundlage von Angeboten und Prospekten bietet der Kunde
Trailschnittchen den Abschluss eines Trainingsvertrages verbindlich an. Der Trainingsvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch Trailschnittchen zustande und gilt für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Über die Annahme wird der Kunde durch schnellstmögliche Übersendung der Buchungsbestätigung oder der Rechnung informiert.
3.2. Soweit dem Kunden die Buchungs- und Zahlungsbedingungen nicht vorliegen, übersendet Trailschnittchen diese auf Anforderung. Werden diese nicht angefordert, gilt der Vertrag als zu den Bedingungen von Trailschnittchen zustande gekommen.
3.3. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung abweicht, ist Trailschnittchen an das Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, dies ggf. auch durch Zahlung oder Bestätigung.
3.4. Bezahlung und Aushändigung der Seminar- /Kursunterlagen erfolgt spätestens 1 Woche vor Kursbeginn.
3.5. Soweit der vereinbarte Zahlungsbetrag bis zum Seminarbeginn nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies Trailschnittchen zur Auflösung des Vertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
3.6. Die Veranstaltung beginnt und endet, je nach gebuchter Aufenthaltsdauer, zu den im
Veranstaltungsvertrag ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.7. Die Benutzung von Sportgeräten und Sportanlagen am Veranstaltungsort (z.B. Fahrräder, Tennisplatz, Golfplatz usw.) sind grundsätzlich im Kurspreis nicht eingeschlossen (soweit im Angebot nichts anderes vermerkt ist). Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen und Sonderwunsche usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.8. Bei Nichterreichen einer in der Kursausschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Trailschnittchen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt kann spätestens zwei Wochen vor Kursantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurück erstattet.
4. Haftung
4.1. Trailschnittchen schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2. Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3. Trailschnittchen haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Trailschnittchen vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Trailschnittchen übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.
4.5. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Abrechnung der Personal Trainingseinheiten sowie der Trainingsplanung erfolgt jeweils am Monatsende.
5.2. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Trailschnittchen behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.3. Kurs - bzw. Seminargebühren sind spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung gegen eine schriftliche Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
5.4. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
5.5. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
5.6. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
5.7. Kauft Trailschnittchen im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Trailschnittchen.
6. Stornierung, Verhinderung und Ausfall
6.1. Wird ein Kurs / Trainingseinheit infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so können beide Vertragsparteien gem. § 651j BGB den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Trailschnittchen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Kurses noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
6.2. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer von Trailschnittchen eingesetzt werden und die Betreuung übernehmen.
6.3. Seminare / Kurse: Vor oder nach Beginn können Sie den Trainingskurs oder die sonstige, auf bestimmte Dauer ausgerichtete Leistung jederzeit kündigen. Die Stornogebühren gliedern sich wie folgt:
bis zu vier Wochen vor Kursbeginn: 7% des Kurspreises
bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50% des Kurspreises
bis zum 7. Tag vor Kursbeginn: 60 % des Kurspreises
ab dem 6. Tag vor Kursbeginn: 85 % des Kurspreises
bei Nichtantritt: 100 % des Kurspreises
Eventuell weitere anfallende Stornokosten von Leistungsträgern im Zusammenhang mit dem Kurs (z.B. Hotel, Transfer) müssen vom Kunden komplett übernommen werden. Hier gelten die Stornobedingungen der jeweiligen beauftragten Dienstleister.
Personal Trainingeinheiten können bei Verhinderung des Kunden schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Personal Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7. Datenschutz / Geheimhaltung
7.1. Die personenbezogen Daten des Kunden werden von Trailschnittchen gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
7.2. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
7.3. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Trailschnittchen Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
7.4. Trailschnittchen hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
8.2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
8.3 Als Gerichtsstand wird Rosenheim vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Trailschnittchen – Bergeweise Bewegung
Julia Böttger, Benedikt-Lutz-Str. 42, 83543 Rott am Inn