Reykjavik ist die nördlichste Hauptstadt der Welt und bietet uns mit perfekten Lauftemperaturen von im Durchschnitt 12 – 14°C, optimale Voraussetzungen für einen Sommermarathon. Die großartige Landschaft um Reykjavik und das lebendige Stadtleben sind der Grund dafür, dass der Reykjavik Marathon sich immer mehr ausländischer Gäste aus der ganzen Welt erfreut. Am Marathonabend tobt dann das Leben in der Stadt bei der jährlichen Kulturnacht. Entspannung für die müden Beine finden wir in den städtischen Thermalbädern, der Eintritt ist in der Startgebühr eingeschlossen. Auch Walking und Nordic Walking ist auf allen Distanzen möglich.
7 Tage langen sicher nicht um sich ganz Island anzuschauen, aber wir bieten Euch in dieser Woche ein umfangreiches Programm, bei dem wir Island von seinen vielen unterschiedlichen und spektakulären Seiten entdecken werden.?? Daher wird diese Tour auch für Begleitpersonen eine wunderschöne Island Reise sein.
Unser Reiseangebot:?
Wir starten in Islands Hauptstadt Reykjavik die wir gemeinsam erkunden. Reykjavik ist eine freundliche, übersichtliche Stadt, in der wir uns sehr schnell zu Recht finden. Ein Besuch im Vulkankino, der Hallgrímskirkja oder des Perlan(Heißwasserspeicher) solltet Ihr auf keinen Fall versäumen.?
Klar besuchen wir auch das berühmte Geothermalbad, die Blaue Lagune.
Auf unserer 2-tägigen Tour zeigen wir Euch die Snaefelssnes Halbinsel. Wunderschöne Küstenabschnitte, Vulkankrater und Lavafelder, eine Bootstour durch die Breidafjördur Bay und natürlich der berühmte Golden Circle (Pingvellir Nationalpark, Gullfoss Wasserfall, Strokkur Geysir) sind nur einige Punkte auf unserer erlebnisreichen Tour im gruppeneigenen Bus mit Guide.
Reiseverlauf: 21.08. - 27.08.2014
Donnerstag, 21.08. Anreise - ins Land der Trolle und Elfen
Eigene Anreise nach Island. Vom Flughafen Keflavik können wir ganz bequem mit dem „Flybus“ nach Reykjavik (ca. 50 km) fahren. Der Bus fährt den ganzen Tag und bringt uns direkt bis zu unserem Hotel Cabin. Die Tickets sind im Reisepreis eingeschlossen und werden von uns vorher gebucht.
Freitag, 22.08. Stadtrundgang in Islands Hauptstadt
Heute entdecken wir zusammen Reykjavik und seine vielen Sehenswürdigkeiten. Im Laufe des Tages steht dann noch ein sehr wichtiger Punkt auf dem Programm, die Abholung unserer Startunterlagen. Das Marathonoffice ist nur ungefähr 15 Gehminuten vom Hotel entfernt und somit einfach zu erreichen.
Samstag, 23.08. Marathontag
Wir wünschen Euch ganz viel Spaß beim Reykjavik Marathon und das Ihr alle gesund und zufrieden mit Eurer Leistung ins Ziel kommt.
Start und Ziel: Lækjargata-City Center
Startzeiten:
Marathon und Halbmarathon 08:40 Uhr
10 km 09:30 Uhr
Zielschluss 15:40 Uhr
Nach dem Lauf haben alle Läufer/-innen freien Eintritt in die städtischen Bäder. Am Abend erleben wir die Kulturnacht in Reykjavik, an der rund ein Drittel der Bevölkerung Islands teilnimmt. Zum Abschluss gibt es dann ein großes Feuerwerk im Hafen.
Sonntag, 24.08. Entspannung und Erholung pur
Nachdem wir sicherlich alle etwas müde Beine vom gestrigen Marathon oder Halbmarathon haben, ist heute Erholung das Wichtigste. Bis zum Nachmittag kann jeder die Zeit nach seinem Geschmack gestalten. Lange schlafen oder vielleicht ein kurzer Lockerungslauf oder -spaziergang an der Uferpromenade. Am Spätnachmittag werden wir dann am Hotel von unserem Bus abgeholt und es geht in die Blaue Lagune, einem der außergewöhnlichsten und schönsten Schwimmbäder der Welt.
Die Blaue Lagune ist eine geothermale, warme Heilquelle, deren Wasser sich aus Meerwasser und Süßwasser zusammensetzt. Das Heilwasser stammt aus 2.000 m Tiefe, wo es aufgrund von vulkanischer Tätigkeit und starkem Druck auf 240°C erhitzt wird. Das heiße Wasser wird in die Blaue Lagune geleitet, wo die Temperatur ganzjährig konstant bei 37-39°C liegt. Das Wasser hat einen mittleren pH-Wert von 7,5 und einen schonenden Salzgehalt von 2,5%. Wo könnten sich unsere müden Beine besser vom gestrigen Ultralauf erholen als in der Blauen Lagune? Weiterhin gibt es Sauna, Wasserfall, Ruheräume, ein Restaurant und vieles mehr.
Montag, 25.08. Snaefellsnes - Gletscher, Strände und Vulkane
Nach dem Frühstück checken wir für eine Nacht im Hotel Cabin aus und um 8:30 Uhr holt uns unser Bus am Hotel ab. Nun starten wir unsere 2-tägige Entdeckungstour auf die Snaefellsnes Halbinsel.
Die Halbinsel Snæfellsnes berauscht mit schwarzen Lavaküsten und hellen Sandstränden, malerische Fischerdörfer, vulkanische Formationen, fruchtbarem Agrarland, Steilküsten, Berge und Fjord-landschaften. Tausende von Meeresvögeln brüten hier und nicht zuletzt der Blick auf den mysteriösen Gletscher Snæfellsjökull warten auf uns. Der Tag endet im Örtchen Grundarfjordur, wo wir im Hotel Framnes übernachten. Unseren erlebnisreichen Tag lassen wir bei einem leckeren 3-Gänge Menü im Hotel Restaurant ausklingen.
Das Hotel Framnes bietet abends eine wunderschöne Bootstour an. Die Chance Wale oder Delphine zu sehen ist sehr groß. Wenn am Ende noch genug Zeit ist, kann jeder sich im Dorschangeln versuchen. Bei dem großen Fischreichtum ist es eigentlich unmöglich nichts zu fangen. Diese Tour sollte bei Interesse direkt mitgebucht werden, da es mit einem recht kleinen Kutter hinaus geht, der schnell ausgebucht ist. Preis für diese circa 3-stündige Tour ist 45,- €.
Dienstag, 26.08. Golden Circle - Haifisch, Wasserfälle und Geysire
Mit einem guten Frühstück starten wir in einen sehr langen Tag. Vom Hotel mit einem Lunchpaket versorgt, geht es weiter über die Halbinsel nach Stykkisholmur. Auf dem Weg in das kleine Hafenstädtchen stoppen wir an einer Haifischfarm. Hier wird der Grönlandhai verarbeitet und im Museum können wir uns über die Fangmethoden informieren. Natürlich gibt es auch eine Kostprobe dieser isländischen Delikatesse.
Und dann geht’s aufs Wasser in die Breidafjördur Bay, die mit ihren tausenden Inseln für ihre vielfältige Vogelwelt bekannt ist. Papageientaucher, Kormorane, Adler, Eider Enten, Kittiwakes u.v.m. bekommen wir zu sehen. Die Schiffe nähern sich bis auf wenige Meter den imposant geformten Klippen, um die Vögel in ihrer natürlichen Umgebung bestens beobachten zu können. Ein echtes Paradies für Vogelbeobachter!
Wenn wir dann wieder festen Boden unter den Füßen haben, geht unsere Fahrt langsam zurück in Richtung Reykjavik. Doch vor uns liegt noch der berühmte „Golden Circle“ - Þingvellir Nationalpark, Gullfoss Wasserfall und der Geysir Strokkur. Diese drei berühmtesten Sehenswürdigkeiten
Islands liegen kreisförmig nur wenige Kilometer auseinander, weshalb diese Rundfahrt auch so genannt wird. Golden Circle = Goldener Kreis.
Der Þingvellir Nationalpark ist historisch und geologisch hochinteressant. Hier wurde das Zusammen-leben der Isländer geregelt, wurden die Gesetze beschlossen und Gericht (Þing) gehalten. Zuletzt wurde hier 1944 die Republik Island ausgerufen. 2004 wurde der Nationalpark durch die UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt.
Geologisch ist der Nationalpark so interessant, da hier das Auseinanderdriften der amerikanischen und europäischen tektonischen Platten durch imposante Felsspalten und Risse sichtbar wird. In den letzten 10.000 Jahren ist das Land beidseits der der Schlucht Almannagjá um 70 Meter auseinandergedriftet und der Talboden hat sich um ca. 40 Meter gesenkt.
Unser nächstes Ziel ist das bekannte Geysirgebiet im Tal Haukadalur. Die Springquelle Strokkur ist ein aktiver Geysir und schießt regelmäßig eine heiße Wasserfontäne in den Himmel.
Weiter geht es zum wohl bekanntesten Wasserfall Islands, der Gullfoss. - der Goldene Wasserfall. Über zwei gewaltige, fast im rechten Winkel aufeinander stehende Kaskaden stürzt das Wasser des Gletscherflusses Hvítá in eine 2,5 km lange und 70 m tiefe Schlucht. Rückkehr im Hotel Cabin ca. 20 Uhr.
Mittwoch, 27.08. 1 Woche Abenteuer und Erinnerungen
Leider geht unser Island Abenteuer heute schon zu Ende. Da viele Flüge erst spät Abends oder sogar erst um Mitternacht starten, kann es sein das Ihr noch einen ganzen Tag in Reykjavik zur Verfügung habt.
Transfer vom Hotel zum Flughafen mit dem „Flybus“ und Rückflug nach Deutschland.
Unsere Hotels:
Hotel Cabin in Reykjavik
Das Hotel liegt sehr günstig um in Reykjavik alles zu Fuß zu erreichen. Ganz gleich ob wir ins Stadtzentrum möchten, ins Schwimmbad oder zur Startnummernausgabe, in 10-20 Minuten haben wir alle Punkte erreicht. Das Hotel Cabin bietet jeden Tag ein sehr leckeres Abendbuffet zu einem sehr günstigen Preis an(10,- € inklusive Getränke/kein Alkohol). Die Standard-Zimmer sind ca. 8 qm groß und daher nicht mit unseren Standard-Zimmern vergleichbar. Dies sollten Reiseteilnehmer, die sich ein Zimmer mit einer fremden Person teilen möchten, bedenken.
Hotel Framnes in Grundarfjordur
Das Hotel Framnes liegt direkt am Meer und war ursprünglich ein Seemannsheim. Es wurde 1954 erbaut und befindet sich in Grundarfjörður, einem Fischerdorf im Herzen der Halbinsel Snæfellsnes. Es liegt an einer malerischen, urigen Küste und der Blick über den Fjord ist atemberaubend.
Das Hotel hat 29 gemütliche Zimmer, die alle mit einem eigenen Bad ausgestattet sind. Jedes Zimmer verfügt über Fernsehen und eine Kaffeemaschine. Im ganzen Hotel gibt es Internetzugang über Wireless-LAN.
Die Zimmer nach Westen bieten einen hervorragend Blick auf die Bergkette, die das Dorf umsäumt und “Tor zur Hölle” genannt wird. Von den Zimmern mit Blick nach Osten hat man eine prächtige Aussicht über den Fjord, die insbesondere Vogelbeobachter sehr lieben werden.
Die Spezialitäten der Hotelküche sind Fisch und Meeresfrüchte. Die Speisekarte enthält natürlich auch Fleisch- und vegetarische Gerichte und bietet somit etwas für jeden Gaumen.
Reisepreis pro Person:
Im Standard-Zimmer
1.425,00 € im Doppelzimmer
1.690,00 € im Einzelzimmer
Im Deluxe-Zimmer - für die 5 Nächte im Hotel Cabin/Reykjavik
1.555,00 € im Doppelzimmer
1.880,00 € im Einzelzimmer
Mindestteilnehmerzahl 10 Personen
Wichtige Hinweise:
Bei allen unseren Ausflügen haben wir für unsere Gruppe einen eigenen Bus und einen deutsch sprechenden Guide. Bitte beachtet, dass die Startgebühren eine von uns vermittelte Fremdleistung ist. Aufgrund der großen Finanzkrise in Island und des ständig schwankenden Wechselkurses ist eine exakte Berechnung des Reisepreises nicht möglich Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Siehe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingung Punkt 6.3.
Im Reisepreis enthaltene Leistungen:
- Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen in Reykjavik.
- 5 Übernachtungen im Hotel Cabin im Doppelzimmer mit Frühstück.
- 1 Übernachtung im Hotel Framnes im Doppelzimmer mit 3 Gänge Abendessen,
Frühstück und Lunchpaket.
- ½ Doppelzimmer nach Verfügbarkeit, andernfalls buchen wir gegen Aufpreis ein
Einzelzimmer.
- Anmeldung zum Lauf
- Ausflug Blaue Lagune mit Transfer und Eintritt
- 2-tägiger Ausflug auf die Snaefellsnes Halbinsel und den Golden Circle.
- Eintritt ins Haifisch Museum.
- Bootsfahrt in die Breidafjördur Bay.
- Alle Touren im eigens für unsere Gruppe gemieteten Bus mit deutsch sprechendem
Guide.
- Deutschsprachige Reiseleitung durch Lauf-Abenteuer bei Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl
Zubuchbare Leistungen:
- Anreise: Gerne sind wir Euch bei den Flügen behilflich! Für ein Angebot nennt uns bitte Euren Abflughafen.
- Startgebühren Marathon, Halbmarathon, 10 km-Lauf.
- Marathon: 65,- € - 90,- € / Halbmarathon: 40,- € - 70,- € / 10 km-Lauf: 30,- € - 55,- € je
nach Anmeldedatum.
Euer Reiseleiter:
Andreas Kämper (Jahrgang 1960), ist ein erfahrener und qualifizierter Reiseleiter. Er leitet unsere Marathonreisen in der ganzen Welt und hat Island schon mehrfach bereist. Andreas ist selber Läufer und war in Island schon beim Reykjavik Marathon wie auch beim Laugavegur Ultra am Start.
Reiseteilnehmer Feedback:
Die Reise kann man komplett als sehr gelungen bezeichnen. Super organisiert und mit viel Elan durchgeführt. Die persönliche Betreuung vor Ort war sehr gut was auch das Zusammen-gehörigkeitsgefühl gestärkt hat. Wodurch alle sehr viel Spaß und immer gute Laune hatten. Würde ich jederzeit wieder machen. T. Dörr
Unsere erste große Marathonreise auf internationalem Boden. Und dann auch noch ein voller Erfolg, nicht zuletzt dank der hervorragenden Organisation. Von Flug und Transfer, über Startberechtigung bis hin zu individuell wählbaren Exkursionen zu den schönsten Ecken Islands. Alles war arrangiert! Als einzige Nordic Walker im gesamten Starterfeld wurden wir dennoch herzlich in die Gruppe aufgenommen. Insgesamt fiel es uns wahnsinnig schwer, wieder nach Hause zu fliegen, aber die nächste "Lauf-Abenteuer-Reise" ist zum Glück schon gebucht! Vielen Dank an die Lauf-Abenteuer-Agentur und vielen Dank Andreas Kämper! Die Nordic Walker Anita und Frank.
 | Andreas Kämper Lauf-Abenteuer |
VitaMarathonreisen weltweit
Bei uns findet Ihr Reisen zu allen grossen Stadtmarathons. Aber auch die besonderen und aussergewöhnlichen Läufe haben wir im Programm. Warum nicht mal in Spitzbergen den nördlichsten Marathon der Welt laufen, oder in Istanbul den einzigen Marathon der Welt, der auf zwei Kontinenten stattfindet.
Auch Laufurlaube und Laufseminare findet Ihr bei uns.
Natürlich bieten wir auch den Anhängern/-innen des Trendsports Nordic Walking ein tolles Reiseprogramm.
Sprachen
Lizenz/Training
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AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Reisebedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen und Pauschalreisen und deren Vermittlung
als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen. Als Verkäufer oder Vermittler können wir für Mängel in der
Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen
Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten die Ziffern 1-7 und 12-16
unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als
Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/ Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der
folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur
Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie
innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung
rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts
und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend.
Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
3.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und
aus Beweissicherheitsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie
die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Unser pauschalierter Anspruch
auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt:
Bis 75. Tage vor Reisebeginn pauschal € 200,-
74. bis 60. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
44. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
Bei Stornierungseingang am Tage der Abreise, Nichterscheinen am Flughafen, beim Einschiffen oder im Hotel wird
der volle Reisepreis in Rechnung gestellt (100%). Entscheidend ist immer der Eingang der schriftlichen Stornierung
bei uns.
Eintrittskarten/Startgebühren
Eintrittskarten für Sportveranstaltungen und Startberechtigungen sind von uns vermittelte Fremdleistungen.
Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen können bei Stornierungen nur dann erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf
möglich war. Startgebühren sind personenbezogen und nicht erstattungsfähig.
3.2 Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft
vorgenommen (Umbuchung) wird von uns bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 60,00 pro Person
erhoben. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Bedingungen gemäß Ziff. 7.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
3.3 Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In jedem
Fall werden für unsere Mehrkosten mindestens € 60,00 je Person berechnet.
3.4 Wirksamkeit der Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche
werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie bei uns vorliegen. Änderungswünsche und Rücktrittserklärungen sollten
in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherheitsgründen schriftlich erfolgen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen,
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In
anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Reisepreissicherungsschein gemäß $ 651 k BGB, mit dem die
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens geforderte Kundengeldabsicherung dokumentiert
ist. Unmittelbar nach Vertragsabschluß ist auf entsprechende Rechnung des Veranstalters eine Anzahlung in Höhe von
20 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises, abzüglich der bereits geleisteten
Anzahlung, ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des
Veranstalters sorgt die Versicherungsgesellschaft für die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder für
Aufwendungen, die für eine Rückreise entstehen.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die
Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten
durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu
tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den
Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung
behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen
unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die
Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung
aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Mietwagen etc.), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel
nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug
durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme
entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens
durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies
noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so
genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive
des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung)
verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den
Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als
Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere
Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich
mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von
uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Sonstiges
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner übermittelten Daten einverstanden. Diese Daten werden nur an den
jeweiligen Reiseveranstalter weitergegeben, bei dem die Reise gebucht wurde.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Der Gerichtsstand der
Agentur fürs Reisen Inh. Ina Siegel ist Lahnstein.
Agentur fürs Reisen/Lauf-Abenteuer
Inhaberin Ina Siegel
Lindenstrasse 4
56357 Oberwallmenach
Fon: 06772-964846
Fax: 06772-964847
E-Mail: info@agenturfuersreisen.de oder info@lauf-abenteuer.de
Stand Februar 2010