AGB & Datenschutzerklärung
AGB Bluemount- Outdoor:
Reiseunterlagen
Der Versand der Reisebestätigung / Rechnung + Reiseinfos erfolgt bei Buchung per e-mail bzw. Post
Bezahlung
Die Bezahlung überweisen Sie uns bitte nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen, spätestens 2 Wochen
vor Reiseantritt ohne Zahlungsaufforderung. Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichtet
Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so können wir pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene
Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung gemäß Paragraph §651 i. BGB laut folgender
Aufstellung verlangen:
bis 20. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mind. EURO 30,– pro Pers.
ab 19. – 9. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, mind. EURO 50,– pro Pers.
ab 8. – 4. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 3.Tag bis zum letzten Werktag (Mo. – Fr.) vor Reiseantritt 80% des Reisepreises bei Rücktritt bzw.
Nichtantritt am Reisetag 90% des Reisepreises.
Bei Umbuchungen berechnen wir eine Gebühr nach Aufwand, oder eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 50,- .
Witterungsbedingte Ausfälle oder Umbuchungen
Wir behalten uns aus Sicherheitsgründen vor einzelne Sporttouren witterungsbedingt kurzfristig zu ändern
oder abzusagen z.B. bei Hochwasser, Sturm, Gewitter, Lawinengefahr, etc. Bei einer witterungsbedingten
Programm- Änderung sind wir bemüht eine entsprechende Ersatztour zu vermitteln. Dieses Wetterrisiko trägt
Kunde und Veranstalter zu gleichen Teilen. Bei kompletter Absage der Tour aus Witterungsgründen, wird von
uns ein entsprechender Gutschein ausgestellt oder eine Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
vorgenommen.
Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist gemäß § 651 i. BGB insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Für die mit dem gebuchten Programm verbundenen Risiken (z.B. Wetter,
Verhalten Dritter, Missachtung von Anweisungen der Betreuer, sportspezifische Verletzungsgefahren,
wetterbedingte Programm- Änderungen, o.ä.) können wir keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt
insoweit auf eigene Gefahr. Programme und Preise gelten vorbehaltlich Druckfehler oder Änderungen.
Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist auf 1 Mio. EURO Haftpflichtversichert, und weiters auf Sach- und Vermögensschäden in
Höhen von EURO 150.000,- versichert. Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten
Versicherung. Der Abschluss ist nur binnen 1 Wo nach Reisebestätigung möglich. Bei Auslandsreisenden den
Abschluss eines Sicherheitspaketes (Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-,
Reisegepäckversicherung). Entsprechende Versicherungsformulare erhalten Sie in jedem Reisebüro in Ihrer
Nähe.
Mitwirkungspflicht, Alkohol und Drogen, gesundheitliche Probleme
Die Teilnehmer an allen Touren ( Rafting, Canyoning, Hochseilparcour,
usw.) verpflichten sich, das sie nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss
stehen. Über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen ( z. B. Herz -
Kreislauferkrankungen, Diabetes und Asthma usw.) muss der leitende Guide vor der Tour informiert werden. (
Die Teilnahmen unbedingt vor der Tour mit Ihrem Hausarzt absprechen). Teilnehmer unter Alkohol oder
Drogeneinfluss werden sofort unentgeltlich von der Tour ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet bei
auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns
vor Ort bzw. unserer Reiseleitung/Guides zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Reiseleitung/Guides werden
für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des
Reisevertrages im Übrigen.
Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Laufen (Berchtesgadener Land) / Deutschland