VitaZu den Schlittenhunden kamen wir durch Zufall. Unser erster Schlittenhund war eine europ. Hound-Hündin Namens Lolle. Lolle war bei weitem keiner der typischen Hollywood-Huskys. Weder hatte sie blaue Augen, noch eine „Husky-Maske“.
Aber sie war schon immer nur an einem interessiert: laufen und arbeiten, also in ihrem Fallziehen von Hundeschlitten. Zu Lolle, mit der wir im Jahr 2005, Lolles-adventure-schlittenhundetouren-rhoen, gründeten, gesellten sich 2002 bereits die alask.Huskys, Sepp und Charlie. Später kamen noch Luna, und Sandy, sibirische Huskys, dazu.
Früher liefen Hounds und Huskys in einem Team, die Laufstile sind aber zu unterschiedlich,so das wir die Teams nun getrennt laufen lassen…. Aber erleben sie es selbst!!
Vor ein paar Jahren hätte ich mir nie träumen lassen, heute mit dem Abenteuer "Schlittenhundeschule" meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ich lebe meinen Traum!
Seit frühester Kindheit waren Hunde meine Begleiter. Ich habe meine Frau mit Hund kennengelernt. Meine Kinder sind mit Hunden aufgewachsen. Obwohl mich etliche Leutchen im Jahr 2005 für verrückt erklärten. Weil ich das Vorhaben, den Traum "Schlittenhunde-Kurse" in Deutschland gewerblich anmeldete, unterstützten mich auch einige Leute. Meine Mutter, die sogar selbst Welpen mit der Flasche großzog, ganz besonders meine Frau Petra und meine beiden Söhne. Die Idee war verrückt,...aber, ich denke jeder kann seine"verrückte"Idee umsetzen, "es schaffen", wie man so schön sagt, wenn er den Glauben an sich selbst nicht verliert, Leidenschaft im Spiel ist, und du eine Hand voll Unterstützer hast. Diese Unterstützer müssen nicht kritiklose "Ja" sager sein, sondern echte Freunde. Als wir anfingen mit unseren Schlittenhundetouren, wußten wir noch nicht wohin die Reise geht.
Heute sind wir glücklich und zufrieden mit unserem "Hunde"-Leben. Immer wieder wird es ups und downs geben, aber alles andere wäre langweilig und ermüdend.
Ich hatte in meinen früheren Selbstständigkeit auch Mitarbeiter, aber nie solch loyale und dankbare, wie meine vierbeinige Mannschaft. Unsere Reise in Sachen "Hunde" ist noch längst nicht vorbei. Es gibt noch viel zu tun: Tierschutz, Aufklärung über Haltung, und sich täglich neu (er)finden, sind Aufgaben die wahrscheinlich mein Restleben bestimmen werden. Jedesmal wenn ich mit meinen Tieren auf einer Tour, auf einem Trail bin, schüttet mein Körper soviele Glückshormone aus, daß ich mich regelmäßig in der warmen Jahreszeit nach Eis und Schnee sehne. Grenzen ausloten und neu erfahren, das ist das Ziel meiner Reise. Was ist dein Ziel? Ein "unmögliches" Unternehmen baust du nur auf wenn du mit Leidenschaft und Hingabe darum kämpfst. Glück kann man nicht in Geld messen. Ich hatte und habe immer wieder Glück. Glück beim Fahren mit den Hunden, Glück beim Quatschen mit meiner Frau, Glück beim Gedankenaustausch mit Freunden.... Lass dich von Ideen die du mit leidenschaftlicher Zielsetzung verfolgst nie abbringen. Ich glaube der Mensch hat eine Aufgabe: die Aufgabe ist das Streben nach Glück. Würde morgen die Welt untergehen, würde ich heute noch einen Apfelbaum pflanzen. Das muß unser Motto sein. Menschen die positiv denken, von guten Freunden unterstützt werden und sich nicht beirren lassen, werden Unmögliches erreichen.
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AGB & Datenschutzerklärung
AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen und Touren durchgeführt mit Husky Tours!
Stand 23.12.2006
I. Vertragsschluß
1. Die Buchung durch den Reiseteilnehmer wird für die Husky Tours erst verbindlich, schriftlich von Husky Tours bestätigt worden ist.
II. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt Husky Tours ausdrücklich im fremden Namen einzelne Reiseleistungen, z. B. Hotelaufenthalte, Ausflüge, etc., so richtet sich das Zustandekommen des vermittelten Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des leistungsbringenden Vertragspartners. Diese werden bei Vertragsschluß vorgelegt bzw. stehen auf Anforderung zur Verfügung.
III. Zahlung des Reisepreises/Anzahlung
1. Zahlungen auf den Reisepreis sind vor Reiseende nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins zu leisten.
2. Bei Abschluß des Reisevertrages wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist zwei Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 2 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der restliche Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.
3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
IV. Preisänderungen
1. Husky Tours ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Husky Tours und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Husky Tours nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise- oder Aufenthaltsgebühren.
2. Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer IV. 1. genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Husky Tours ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren und zu belegen.
3. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und die Preiserhöhung dem Reiseteilnehmer spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitgeteilt wird. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Auf Wunsch kann der Reiseteilnehmer statt dessen an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von SR teilnehmen, sofern SR diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Rücktritt muß unverzüglich erklärt werden.
V. Rücktrittskosten vor Reisebeginn/Umbuchung
1 Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Husky Tours anstelle der konkret bezeichneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 41. Bis 30. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 29. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 6. Tag vor Reiseantritt 90%
des Reisepreises.
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.
2. Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
VI. Rücktritt des Reiseveranstalters/Mindestteilnehmer
1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt kann SR vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen festgelegte. Mindesteilnehmerzahl. nicht erreicht wurde. SR ist in diesem Fall verpflichtet, dem Reiseteilnehmer eine mindestens gleichwertige andere Reise aus seinem Programm anzubieten, sofern dies Husky Tours ohne Mehrpreis möglich ist.
2. Auch nach diesem Zeitpunkt kann eine Kündigung erfolgen, wenn bei Vertragsabschluß nicht voraussehbare höhere Gewalt (z.B. Witterungsgründe) die Durchführung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. In diesen Fällen wird Husky Tours sich bemühen, ein Alternativangebot zu unterbreiten.
VII. Versicherungen
1. Gegen die in Ziffer V. genannten Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung versichern.
2. Generell empfiehlt sich auch der Abschluß einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht und Reisekrankenversicherung einschließlich Ambulanzflug aus dem Ausland. Weitere Informationsunterlagen erhalten Sie bei Buchungsbestätigung.
VIII. Haftungsbeschränkung von SR als Reiseveranstalter
Grundsätzlich muss jeder Teilnehmer einen Haftugsauschluss unterschreiben. Minderjährige sind lediglich berechtigt, an Veranstaltungen teilzunehmen, nach dem ermessen der gesetzlichen Vertreter. Bei Minderjährigen muss gleichzeitig mit der Annahme der Teilnahmebedingungen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erklärt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht und keine Haftung für minderjährige Teilnehmer. Die gesetzlichen Vertreter haben die Aufsichtspflicht auch während der Tour oder dafür Sorge zu tragen, dass eine gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Jugendschutzgesetz berechtigte oder Erziehungsbeauftragte Person die Aufsichtspflicht übernimmt.
1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder b) Husky Tours für einen Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung wird – soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht – für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 4.100,00 €.
IX. Haftung von Husky Tours bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt Husky Tours lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Ausflüge, etc.) so haftet Husky Tours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
X. Gewährleistung
1. Erbringt Husky Tours die Reise nicht vertragsgerecht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Husky Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leistet Husky Tours nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Bestimmung einer Frist ist unnötig, wenn Husky Tours Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend gemacht werden. Der Anspruch entfällt, soweit der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung dem Reiseteilnehmer aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann dieser Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor muß eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Die Fristsetzung kann unterbleiben, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Husky Tours verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
XI. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
1. Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht dazu befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche gegen Husky Tours anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegenzunehmen.
2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Husky Tours (z.B. bei höherer Gewalt) kann durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von Husky Tours ausgesprochen Unsere Bedingungen für Reisen und Touren.
XII. Anspruchstellung, Ausschlußfrist, Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muß der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Husky Tours gegenüber (unter der am Ende dieser Bedingungen genannten Anschrift) geltend machen.
2. Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über den Anspruch, so ist die Verjährung gehemmt, bis Husky Tours oder der Reiseteilnehmer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
XIII. Gesundheitliche Eignung
Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderungen der Tour, eventuellen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thromboserisiken (bei Flugreisen) und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf die allgemeinen Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reise- und sportmedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
XIV. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der BRD verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Husky Tours gegen den Reiseteilnehmer der Gerichtstand Fulda vereinbart.
XV. Gültigkeit der Prospektangaben
Naturgemäß kann der beigefügte Prospekt nur die zum Druckzeitpunkt feststehenden Einzelheiten der Reiseabwicklung z.B. Termine und Abflugszeiten anführen. Änderungen vor Vertragsschluß bleiben vorbehalten.
XVI. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Husky Tours, Peter Tesch
In der Kemmete 3
36119 Neuhof/ Hauswurz
Gerichtsstand ist Fulda