AGB & Datenschutzerklärung
Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und dem Reiseveranstalter Natours Reisen. Die Reisebedingungen unserer Partner bei denen Natours als Vermittler auftritt, schicken wir auf Wunsch gerne zu. Sie können auch im Internet nachgelesen und ausgedruckt werden. Sie erhalten diese auch mit der Anmeldebestätigung und Rechnung. Nehmen Sie sich daher Zeit, die Allgemeinen Reisebedingungen zu lesen.
Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und des Prospektes verbindlich an. Wir empfehlen die schriftliche Anmeldung per Internet-Buchungsformular oder per E-mail oder per Telefax, . Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Wir informieren Sie dann mit der Bestätigung/Rechnung über den Abschluss des Vertrages. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, die der Kunde innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung begleichen muss. Bis spätestens zwei Wochen vor dem Abreisetag, ist die Restsumme zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung innerhalb von weniger als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei uns.
Leistungen und Preise; Leistungs- und Preisänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen im Katalog sowie der Bestätigung der Reise, die auf den Katalog Bezug nimmt. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich von uns davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von Natours zu verlangen, wenn Natours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Natours eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen erlangen, wobei dieser Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschal berechnet werden kann. Pauschaliert kann folgende am Reisepreis orientierte pauschale Entschädigungen verlangt werden:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
vom 14. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn: 75%
vom 2. Tag bis zum Reisebeginn/bei Nichtantritt: 90%.
Bei allen Rad + Schiff Reisen gelten folgende spezielle Bedingungen:
bis zum 85. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 84. Tag bis 43. Tag 30%
vom 42. Tag bis 29. Tag 60%
vom 28. Tag bis zum Anreisetag 90%.
Natours behält sich vor, im Einzelfall – insbesondere bei Stornierung am Abreisetag – eine höhere Entschädigung entsprechend der uns entstandenen, Ihnen gegenüber konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten zu verlangen. Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren –, nachzuweisen, dass ein Schaden in der von uns berechneten Höhe nicht entstanden ist. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er uns zuvor anzuzeigen hat. Wir behalten uns vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht
möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Für den Eintritt einer Ersatzperson berechnen wir in der Regel eine Bearbeitungsentschädigung von 30 €. Umbuchungen sind nach dem 30. Tag vor Reiseantritt nur nach vorherigem
Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Wir empfehlen, auf jeden Fall eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
Rücktritt durch den Veranstalter, höhere Gewalt
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Natours dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl beziffert wurde und der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Erklärung Ihnen zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall werden wir sobald ersichtlich, spätestens aber bis 20 Tage vor Reisebeginn eine Entscheidung treffen und Sie umgehend informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet. Eventuell anfallende Stornokosten für sämtliche durch Sie selbst bei Dritten oder durch ein Reisebüro zusätzlich zu der unsrigen Reiseleistung gebuchten Leistungen müssen Sie selbst tragen.
Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so können sowohl wir als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Gewährleistung, Kündigung durch den Reisegast, Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung, Verjährung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Wir informieren über die
Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Natours nicht zu vertreten hat. Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) möglichst schriftlich geltend zu machen. Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen.
Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Deliktische Ansprüche verjähren innerhalb gesetzlicher Frist.
Haftung des Reiseveranstalters, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer
Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck. Unsere Haftung ist bezüglich sämtlicher in Betracht kommender vertraglicher oder deliktischer Ansprüche ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Wir informieren Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. vorgeschriebene Impfungen). Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde muss darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wir sind gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Natours diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität der Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm und in unseren Geschäftsräumen einsehbar.
Fahrräder / Ausrüstung
Sie haften für Schäden und das Abhandenkommen von für die Reise gemieteten Fahrrädern / Ausrüstung, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben (§ 823 BGB), z.B. das Fahrrad fahrlässig nicht abgeschlossen wird und es dadurch abhanden kommt. Für die Unterbringung eigener Fahrräder auf den Reisen sind ausreichende Sicherheitsvorkehrungen selbst zu treffen.
Wir empfehlen auf jeden Fall, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen, die Transportschäden und Diebstahl von Fahrrädern einschließt.
Zur Reise sind mitzubringen:
1. die Reiseinformationen und Reiseunterlagen (Tickets/Fahrschein)
2. gültiger Personalausweis bzw. Reisepass und, soweit erforderlich, ein gültiges Visum
3. evt. Reiseversicherungsunterlagen
Veranstalter
Natours-Reisen GmbH, Amtsgericht Osnabrück: HRB 201811
Geschäftsführer: Ulrich Vogel
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Artikel 1) Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Natours Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen die Natours Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
• Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Natours Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der TourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die TourVers Touristik Versicherungs-Service GmbH Borsteler
Chaussee 51 22453 Hamburg oder im Schadensfall HanseMerkur Reiseversicherung AG, SiegfriedWendel-Platz1,
20354 Hamburg, Tel.:+49 40 53799 360 oder gegebenenfalls die zuständige Behörde
kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Natours Reisen GmbH
verweigert werden.