AGB & Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen von XperienceRomania
1.Buchung-Vertrag-Bezahlung
Die Buchung erfolgt schriftlich oder online und bietet XperienceRomania den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Meldet eine Person mehrere Teilnehmer an, so steht sie auch für deren Vertragsverpflichtungen ein. Der Vertrag kommt durch die von uns per E-mail versandte Buchungsbestätigung zustande. Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 100.- Euro sowie bei Beträgen unter 100.- Euro der komplette Preis per Uberweisung zu entrichten. Der Restbetrag wird bis 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Events fällig.
2.Leistungen-Preise-Änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den einzelnen Eventbeschreibungen. Änderungen der Leistungen nach Vertragsabschluß kann XperienceRomania nur dann vornehmen, wenn sie den Charakter des Events nicht erheblich beeinträchtigen und die Teilnehmer zuvor informiert wurden. Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt, gesetzliche Bestimmungen, leistungsungleiche Gruppen, Erkrankungen u. ä. können sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen. Wir werden dann stets bemüht sein, adäquate Ersatzleistungen für die ursprüngliche vertragliche Leistung anzubieten. Ein grundsätzlicher Minderungsanspruch ergibt sich aus derart bedingten Änderungen nicht. Unvorhersehbare höhere Gewalt, die ein Event erheblich beeinträchtigt, berechtigt beide Partner jederzeit zu einem Vertragsrücktritt. Für die bis dahin erbrachten und für die bis zur Beendigung des Events noch zu erbringenden Leistungen steht XperienceRomania eine Entschädigung zu. Eventuell entstehende Mehrkosten werden je zur Hälfte von den Vertragspartnern getragen. XperienceRomania behält sich vor, den Eventspreis bis 20 Tage vor Beginn aus sachlich begründbaren Zwängen heraus ändern zu dürfen (z.B. Wechselkursschwankungen). Der Kunde wird hiervon unterrichtet und darf bei einer Anhebung des Preises von über 10% kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch. Dem Teilnehmer muß bewußt sein, daß derartige Events keine Pauschalangebote sind und vom Veranstalter und Teilnehmer Flexibilität und Improvisationsvermögen verlangen können. 3.Rücktritt-Umbuchung-Ersatzperson
Der Teilnehmer kann vor Eventbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Als Ersatz für die Vorbereitungen und den Verwaltungsaufwand können wir eine Entschädigung verlangen : bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20% 29 -15 Tage vor Fahrtbeginn 40% 14 -08 Tage vor Fahrtbeginn 60% 07 -03 Tage vor Fahrtbeginn 90% ab 02 Tage vor Fahrtbeginn 100% Umbuchungswünsche : In solchen Situationen berechnen wir bis 30 Tage vor Eventsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 25.- Euro. Spätere Umbuchungswünsche erfordern den entschädigungspflichtigen Rücktritt
von der gebuchten Veranstaltung und eine Neubuchung.
Ersatzperson :
Bis drei Tage vor Eventbeginn kann vom Vertrag schriftlich zurückgetreten werden, wenn
gleichzeitig eine Ersatzperson gestellt wird. Wir erheben dann eine Bearbeitungsgebühr von 50,
-Euro und dadurch entstehende Mehrkosten, vorausgesetzt die Ersatzperson entspricht den
Veranstaltungsanforderungen und XperienceRomania widerspricht dem Personenwechsel nicht.
Rücktritt von XperienceRomania :
XperienceRomania kann bis 14 Tage vor Eventbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, muß aber die Teilnehmer davon umgehend unterrichten.
XperienceRomania erstattet den Fahrtenpreis, bzw. die Anzahlungen zurück, muß jedoch keine
weiteren Entschädigungen für bereits getroffene Vorbereitungen, Verdienstausfälle oder
Buchungen/Stornierungen zahlen. XperienceRomania kann vor oder während einer
Veranstaltung fristlos von einem Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Vorbereitung
oder Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmer
oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer
Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Während einer Veranstaltung
kann der fristlose Vertragsrücktritt auch durch einen Begleiter mündlich ausgesprochen werden.
XperienceRomania behält hierbei den vollen Fahrtenpreisanspruch, tatsächlich ersparte
Aufwendungen muß XperienceRomania ggf. zurückerstatten.
4.Haftung-Gesundheitsbestimmungen
XperienceRomania haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten Leistungen. Wir haften nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden, bzw. Schäden, die dadurch entstanden sind, daß den Anweisungen der Begleiter nicht Folge geleistet wurde. Unsere Haftung ist generell auf maximal den dreifachen Fahrtenpreis beschränkt. Die Teilnahme an allen Events, Veranstaltungen und Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer versichert, daß er/sie über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Kenntnisse verfügt und die Tour, das Event oder Erlebnisprogramm nur in einem
beschwerdefreiem Gesundheitszustand antritt. XperienceRomania ist nicht für Organisation und
Durchführung der Anreise verantwortlich. Die Lagerung von Privateigentum in unseren
Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
5.Gewährleistung-Abhilfe-Mitwirkung- Minderung-Schadensersatz
Kann XperienceRomania die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbringen, kann Abhilfe
verlangt werden. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, können wir die
Erbringung verweigern. Wir können auch Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringen. Ihr seid verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen alles
Zumutbare zu tun, um die Störungen zu begrenzen und den Schaden möglichst gering zu halten.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Events oder für erhebliche
Beanstandungen kann der Teilnehmer eine Minderung des Preises verlangen, vorausgesetzt die
Mängel wurden unverzüglich vor Ort bekundet und gegenüber XperienceRomania innerhalb
eines Monats nach vorgesehener Beendigung des Events schriftlich geltend gemacht. Die
Leitung vor Ort ist nicht autorisiert, Minderungsansprüche anzuerkennen.
6.Paß-Visa-Zoll-Versicherungen
Für Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- sowie Kfz- Papiere und Fahrkarten/Flugkarten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
7.Andere Veranstalter
Wird ein von uns angebotenes Event von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so gelten dessen Geschäftsbedingungen. Diese sind auf Anfrage bei uns erhältlich. XperienceRomania verantwortet und haftet nur in seine Stellung als Vermittler.
8.Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9.Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Sibiu, Rumanien.